Was bedeutet Merkzeichen H?
Merkzeichen H steht für hilflos: Sie brauchen bei einer Reihe alltäglicher Verrichtungen jeden Tag dauerhaft Hilfe. Es bringt unter anderem eine kostenlose Wertmarke, die Befreiung von der Kfz-Steuer und einen Steuer-Pauschbetrag von 7.400 Euro.
Das Merkzeichen H wird eingetragen, wenn ein schwerbehinderter Mensch hilflos ist (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 SchwbAwV). Hilflos ist, wer für eine Reihe häufig und regelmäßig wiederkehrender Verrichtungen zur Sicherung der persönlichen Existenz im Ablauf jedes Tages dauernd fremde Hilfe braucht (§ 33b Abs. 3 Satz 4 EStG). Das gilt auch, wenn die Hilfe als Überwachung oder Anleitung nötig ist oder wenn jemand ständig zur Hilfe bereitstehen muss (§ 33b Abs. 3 Satz 5 EStG).
Wer das Merkzeichen H bekommt
Welche Verrichtungen zählen, erklärt die Versorgungsmedizin-Verordnung (Anlage, Teil A Nr. 4): vor allem An- und Auskleiden, Essen und Trinken, Körperpflege und der Gang zur Toilette, außerdem notwendige Bewegung, geistige Anregung und Kommunikation. Der Hilfebedarf muss erheblich sein und darf nicht nur vorübergehend bestehen. Hilfe bei einzelnen Verrichtungen genügt nicht, etwa beim Anziehen einzelner Kleidungsstücke oder als Begleitung auf Spaziergängen. Hilfe im Haushalt zählt nicht mit.
Ein festes Zeitmaß steht nicht in der Verordnung. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist der Hilfebedarf erheblich, wenn er täglich mindestens zwei Stunden umfasst. Etwa eine Stunde täglich reicht nicht. Liegt er zwischen einer und zwei Stunden, kommt es darauf an, wie viele Verrichtungen anfallen und wie ungünstig sie über den Tag verteilt sind. Das Zentrum Bayern Familie und Soziales nennt als Faustregel mindestens zwei Stunden täglich bei mindestens drei alltäglichen Verrichtungen.
Ohne nähere Prüfung sind die Voraussetzungen nach der Verordnung stets erfüllt bei Blindheit und hochgradiger Sehbehinderung, bei dauerndem Krankenlager und bei Querschnittlähmung und anderen Behinderungen, die auf Dauer und ständig, auch in der Wohnung, einen Rollstuhl erfordern. Ein Rollstuhl nur für längere Wege reicht dafür nicht. In der Regel anzunehmen ist H außerdem bei Hirnschäden, Anfallsleiden, geistiger Behinderung und Psychosen, die allein einen GdB von 100 bedingen, und beim Verlust von zwei oder mehr Gliedmaßen, ausgenommen eine beidseitige Unterschenkel- oder Fußamputation.
Bei Kindern zählt nur der Hilfebedarf, der wegen der Behinderung über den eines gesunden gleichaltrigen Kindes hinausgeht. Dazu gehören auch Anleitung, Förderung der Entwicklung und Überwachung. Für 19 Fallgruppen von Erkrankungen und Behinderungen im Kindesalter enthält die Verordnung eigene Regeln, bei 13 davon mit Altersgrenze, zum Beispiel bei Diabetes mellitus bis zum 16. Geburtstag und bei tief greifenden Entwicklungsstörungen wie Autismus mit einem GdB von mindestens 50 bis zum 18. Lebensjahr (Anlage, Teil A Nr. 5). H kann auch wegfallen, wenn Jugendliche gelernt haben, die nötigen Maßnahmen selbst durchzuführen.
Welche Vorteile das Merkzeichen H bringt
- Freifahrt im Nahverkehr mit einer kostenlosen Wertmarke (§ 228 Abs. 1 und 4 SGB IX)
- Befreiung von der Kfz-Steuer für ein Fahrzeug, das auf Sie zugelassen ist, auch zusätzlich zur Freifahrt (§ 3a Abs. 1 KraftStG)
- Behinderten-Pauschbetrag von 7.400 Euro im Jahr bei der Einkommensteuer, anstelle des Pauschbetrags nach dem GdB (§ 33b Abs. 3 EStG)
- behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale von 4.500 Euro, abzüglich der zumutbaren Belastung (§ 33 Abs. 2a EStG)
- Krankenfahrten zur ambulanten Behandlung gelten als genehmigt, eine ärztliche Verordnung brauchen Sie weiterhin (§ 60 Abs. 1 SGB V)
- Pflege-Pauschbetrag von 1.800 Euro für Angehörige, die Sie in Ihrer oder ihrer Wohnung persönlich pflegen und dafür kein Geld erhalten. Pflegegeld, das Eltern für ihr Kind bekommen, zählt dabei nicht als Einnahme. Die pflegende Person muss Ihre Steuer-Identifikationsnummer in ihrer Steuererklärung angeben (§ 33b Abs. 6 EStG).
Eine kostenlose Begleitperson in Bus und Bahn gibt es nur mit dem zusätzlichen Merkzeichen B. Die Steuervorteile erklärt Behinderten-Pauschbetrag 2026, die Freifahrt Wertmarke: mit dem Schwerbehindertenausweis kostenlos Bus und Bahn fahren.
Merkzeichen H und Pflegegrad
Pflegegrad und Merkzeichen H stellen verschiedene Stellen fest: den Pflegegrad die Pflegekasse, das Merkzeichen die Versorgungsbehörde. Ein Pflegegrad führt nicht automatisch zu H. Bei der Einkommensteuer steht Pflegegrad 4 oder 5 dem Merkzeichen H aber gleich (§ 65 Abs. 2 EStDV). Sie erhalten dann den Pauschbetrag von 7.400 Euro und die Fahrtkostenpauschale von 4.500 Euro, nachgewiesen mit dem Bescheid der Pflegekasse. Auch Krankenfahrten gelten mit Pflegegrad 4 oder 5 als genehmigt, mit Pflegegrad 3 bei dauerhaft eingeschränkter Mobilität, mehr dazu in Krankenfahrten. Für die kostenlose Wertmarke und die Befreiung von der Kfz-Steuer brauchen Sie dagegen das Merkzeichen H im Ausweis.
Zwei Beispiele aus der Verwaltung: Das Zentrum Bayern Familie und Soziales vergibt bei Pflegegrad 4 oder 5 nach eigenen Angaben stets das Merkzeichen H, bei Pflegegrad 3 entscheidet es im Einzelfall, bei Pflegegrad 2 sieht es keine Hilflosigkeit. Hamburg verweist auf ein Rundschreiben des Bundesarbeitsministeriums von 1997, nach dem bei der früheren Pflegestufe III keine Bedenken bestehen, H anzuerkennen. Diese Stufe wurde 2017 in Pflegegrad 4 oder 5 übergeleitet.
So beantragen Sie das Merkzeichen
Sie beantragen das Merkzeichen H bei der Versorgungsbehörde Ihres Landes, zusammen mit dem Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung oder später als Änderungsantrag (§ 152 SGB IX). Beschreiben Sie, bei welchen Verrichtungen und wie lange am Tag Hilfe nötig ist, und legen Sie ärztliche Berichte und, falls vorhanden, den Pflegebescheid und das Pflegegutachten bei. Seit 2026 übermittelt die Behörde GdB und Merkzeichen auf Ihren Antrag elektronisch an das Finanzamt, dafür geben Sie Ihre Steuer-Identifikationsnummer an. Bei neuen oder geänderten Feststellungen erhalten Sie den Pauschbetrag von 7.400 Euro nur, wenn diese Übermittlung erfolgt ist (§ 65 Abs. 3a EStDV). Ausweise und Bescheide von vor 2026 gelten weiter, solange sich die Feststellungen nicht ändern (§ 84 Abs. 3h EStDV). Fallen die Voraussetzungen später weg, etwa weil sich der Gesundheitszustand bessert, hebt die Behörde das Merkzeichen für die Zukunft auf (§ 48 SGB X). Einen Überblick über alle Merkzeichen gibt Schwerbehindertenausweis: Merkzeichen und Nachteilsausgleiche.
- § 33b EStG: Pauschbeträge und Definition der Hilflosigkeit
- Versorgungsmedizin-Verordnung, Anlage Teil A Nr. 4 und 5
- § 3 Schwerbehindertenausweisverordnung: Merkzeichen
- § 228 SGB IX: Unentgeltliche Beförderung
- § 3a KraftStG: Vergünstigungen für Schwerbehinderte
- § 65 EStDV: Nachweis der Behinderung
- § 60 SGB V: Fahrkosten
- LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.01.2016, L 13 SB 158/14 (Zeitaufwand bei Hilflosigkeit)
- Zentrum Bayern Familie und Soziales: Merkzeichen und Nachteilsausgleiche
- Hamburg: Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis
Stand: 23. Oktober 2026 · REHAMED Redaktion.
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