Was bedeutet Merkzeichen B?
Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis heißt: Sie dürfen eine Begleitperson mitnehmen, die in Bus und Bahn kostenlos mitfährt, auch im ICE und im Fernbus. Wer es bekommt und was es nicht bedeutet.
Das Merkzeichen B bescheinigt, dass Sie bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel wegen Ihrer Behinderung regelmäßig auf Hilfe angewiesen sind (§ 229 Abs. 2 SGB IX). Es steht auf der Vorderseite des Ausweises, zusammen mit dem Satz „Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen“ (§ 3 Abs. 2 SchwbAwV).
Was das Merkzeichen B bringt
- Ihre Begleitperson fährt im Nah- und im Fernverkehr unentgeltlich mit, also auch in ICE, Intercity und Fernbussen (§ 228 Abs. 6 und § 230 Abs. 2 SGB IX).
- Das gilt auch, wenn Sie selbst keine Wertmarke haben. Sie selbst fahren im Nahverkehr mit Wertmarke kostenlos, im Fernverkehr brauchen Sie eine eigene Fahrkarte.
- Ein Hund, den Sie mitführen, fährt zusätzlich kostenlos mit (§ 228 Abs. 6 Nr. 2 SGB IX).
- Bei der Deutschen Bahn können Sie zwei Sitzplätze kostenfrei reservieren, für sich und die Begleitperson, auch ohne Wertmarke. Die Begleitperson muss mindestens 6 Jahre alt sein, und Sie müssen den Ausweis im Zug dabeihaben.
In den meisten Nachbarländern darf die Begleitperson laut Deutscher Bahn ebenfalls kostenlos mitfahren. Dafür brauchen Sie für sie eine Fahrkarte ohne Fahrpreis, die Sie vor der Reise in einem DB Reisezentrum oder bei der Mobilitätsservice-Zentrale erhalten. Für Flüge gilt die Regel nicht, fragen Sie dort bei der Fluggesellschaft nach. Ob Begleitpersonen in Museen, Bädern oder bei Veranstaltungen freien Eintritt erhalten, entscheidet der jeweilige Anbieter. Einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es nicht.
Wer das Merkzeichen B bekommt
Voraussetzung ist, dass bei Ihnen schon die Voraussetzungen für eines der Merkzeichen G, Gl oder H vorliegen. Dazu muss ein regelmäßiger Hilfebedarf in öffentlichen Verkehrsmitteln kommen, etwa beim Ein- und Aussteigen, während der Fahrt oder zum Ausgleich von Orientierungsstörungen. So regelt es die Versorgungsmedizin-Verordnung (Anlage, Teil D Nr. 2). Sie nennt Fälle, in denen B anzunehmen ist: bei Querschnittlähmung, bei fehlenden Händen sowie bei blinden, sehbehinderten und hörbehinderten Menschen, Menschen mit geistiger Behinderung und Menschen mit Anfallsleiden, wenn bei ihnen zugleich die Voraussetzungen für das Merkzeichen G vorliegen.
Es zählt nur der Hilfebedarf in Bus und Bahn, nicht etwa beim Einkaufen oder beim Arztbesuch. Für Kinder gelten dieselben Kriterien wie für Erwachsene. Mehr zu den Voraussetzungen erklärt Was bedeutet Merkzeichen G?
Was das Merkzeichen B nicht bedeutet
Sie müssen nicht in Begleitung reisen, Sie dürfen es. Das Merkzeichen bedeutet auch nicht, dass Sie ohne Begleitung eine Gefahr für sich oder andere sind (§ 229 Abs. 2 Satz 2 SGB IX). Nach Auskunft des Zentrums Bayern Familie und Soziales können sich zwei Menschen, die beide das Merkzeichen B haben, nicht gegenseitig als Begleitperson mitnehmen. Ein Recht zum Parken auf Behindertenparkplätzen gibt B allein ebenfalls nicht.
So beantragen Sie das Merkzeichen
Sie beantragen das Merkzeichen B bei der Versorgungsbehörde, zusammen mit der Feststellung der Schwerbehinderung oder später als Änderungsantrag (§ 152 SGB IX). Beschreiben Sie konkret, wobei Sie in Bus und Bahn Hilfe brauchen, und legen Sie aktuelle ärztliche Berichte bei. Was die Freifahrt kostet und wo sie gilt, erklärt Wertmarke: mit dem Schwerbehindertenausweis kostenlos Bus und Bahn fahren. Tipps zur Bahnreise mit dem Rollstuhl finden Sie in Bahnfahren mit dem Elektrorollstuhl.
- § 229 SGB IX: Persönliche Voraussetzungen
- § 228 SGB IX: Unentgeltliche Beförderung
- § 230 SGB IX: Nah- und Fernverkehr
- Versorgungsmedizin-Verordnung, Anlage Teil D Nr. 2
- § 3 Schwerbehindertenausweisverordnung: Merkzeichen
- ZBFS Bayern: Häufige Fragen zu Freifahrt und Begleitperson
- Deutsche Bahn: Vergünstigungen für Reisende mit Behinderung
Stand: 23. Oktober 2026 · REHAMED Redaktion.
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