Schwerbehindertenausweis: Merkzeichen und Nachteilsausgleiche
Der Schwerbehindertenausweis öffnet den Zugang zu Nachteilsausgleichen, von der kostenlosen Fahrt im Nahverkehr bis zum Parkausweis. Welche Merkzeichen es gibt und was sie bedeuten.
- Den Ausweis gibt es ab einem Grad der Behinderung von 50.
- Merkzeichen wie G, aG, B oder H ergänzen den Grad der Behinderung.
- Sie eröffnen Freifahrt, Parkerleichterungen und Steuervorteile.
- Den Antrag stellen Sie beim Versorgungsamt.
Mit dem Schwerbehindertenausweis weisen Sie nach, dass Sie schwerbehindert sind und welche Nachteilsausgleiche Ihnen zustehen. Der Ausweis ist freiwillig. Ohne ihn lassen sich die meisten Nachteilsausgleiche nicht nachweisen.
Grad der Behinderung
Der Grad der Behinderung (GdB) beschreibt die Auswirkungen einer Behinderung auf die Teilhabe, in Zehnerschritten von 20 bis 100. Ab einem GdB von 50 gilt man als schwerbehindert und erhält den Ausweis. Den Antrag stellen Sie beim Versorgungsamt, das in manchen Ländern anders heißt. Legen Sie aktuelle Arztberichte bei.
Die wichtigsten Merkzeichen
- G steht für eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr.
- aG steht für außergewöhnlich gehbehindert, mehr dazu in Was bedeutet Merkzeichen aG?
- B berechtigt zur Mitnahme einer Begleitperson.
- H steht für hilflos.
- Bl steht für blind, Gl für gehörlos, TBl für taubblind.
- RF ermöglicht eine Ermäßigung beim Rundfunkbeitrag.
Nachteilsausgleiche im Überblick
Mit G, aG, H, Bl oder Gl und einer Wertmarke fahren Sie unentgeltlich im öffentlichen Nahverkehr (§ 228 SGB IX). Die Wertmarke kostet seit 2025 104 Euro im Jahr oder 53 Euro im Halbjahr. Für Menschen mit H oder Bl und für Bezieher bestimmter Sozialleistungen wie Bürgergeld oder Grundsicherung ist sie kostenlos. Mit B fährt eine Begleitperson unentgeltlich mit.
Mit aG oder Bl erhalten Sie den blauen EU-Parkausweis, siehe Was ist der blaue Parkausweis? Mit aG, H oder Bl ist ein Fahrzeug von der Kfz-Steuer befreit. Mit G oder Gl ermäßigt sich die Kfz-Steuer um die Hälfte, wenn Sie auf die Freifahrt verzichten (§ 3a KraftStG).
Bei der Einkommensteuer gibt es einen Behinderten-Pauschbetrag, gestaffelt nach GdB (§ 33b EStG). Dazu kommt eine behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale: 900 Euro ab einem GdB von 80 oder ab 70 mit G, 4.500 Euro mit aG, Bl, TBl oder H (§ 33 Abs. 2a EStG). Schwerbehinderte Beschäftigte haben außerdem Anspruch auf Zusatzurlaub und besonderen Kündigungsschutz.
Beim Antrag an alles denken
Beantragen Sie die Merkzeichen, die zu Ihrer Situation passen, gleich mit. Wer einen Elektrorollstuhl nutzt, sollte besonders G, aG und B prüfen lassen. Unterstützung beim Antrag bieten Sozialverbände und die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB).
Häufige Fragen
- § 228 SGB IX: Unentgeltliche Beförderung
- § 229 SGB IX: Persönliche Voraussetzungen
- § 3a KraftStG: Vergünstigungen für schwerbehinderte Personen
- § 33b EStG: Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen
- § 33 EStG: Außergewöhnliche Belastungen (Abs. 2a)
- Zentrum Bayern Familie und Soziales: Freifahrt mit Wertmarke
Stand: 29. September 2026 · REHAMED Redaktion.
Hinweis
Dieser Beitrag informiert allgemein. Medizinische Beratung und Rechtsberatung können wir nicht geben. Bei Fragen zu Ihrer Gesundheit hilft Ihre Arztpraxis, bei Rechtsfragen eine Anwaltskanzlei oder ein Sozialverband.
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