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Ratgeber

Treppenlift: Zuschuss der Pflegekasse, Antrag und Förderung 2026

Die Krankenkasse zahlt keinen Treppenlift, die Pflegekasse gibt bis 4.180 Euro dazu. Welche Arten es gibt, wie Sie den Zuschuss richtig beantragen, wer vorrangig zahlt und was Mieter und Eigentümer beachten müssen.

Stand: 28. Oktober 2026

Illustration: Treppenlift mit Sitz auf einer Schiene an der Treppe und Pfeil nach oben
Das Wichtigste in Kürze
  • Ein Treppenlift ist kein Hilfsmittel der Krankenkasse. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 1 einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro je Maßnahme, unabhängig vom Pflegegrad.
  • Stellen Sie den Antrag vor dem Einbau und mit Kostenvoranschlag. Die Pflegekasse muss in drei Wochen entscheiden, mit Gutachten in fünf.
  • Alle Umbauten, die zur selben Zeit nötig sind, gelten als eine Maßnahme. Einen neuen Zuschuss gibt es erst, wenn sich die Pflegesituation ändert.
  • Der KfW-Zuschuss 455-B ist seit 31. Juli 2026 ausgeschöpft. Der KfW-Kredit 159 mit bis 50.000 Euro ist weiter möglich.

Wenn die Treppe zum Hindernis wird, ist ein Treppenlift oft die Lösung, um in der eigenen Wohnung bleiben zu können. Er ist allerdings teuer, und die Finanzierung folgt eigenen Regeln. Die Krankenkasse zahlt ihn nicht. Zuständig ist die Pflegekasse, und auch die nur mit einem festen Höchstbetrag.

Welche Arten es gibt

Treppenlifte fahren an einer Schiene entlang der Treppe. Nach der Norm DIN EN 81-40 gibt es sie in drei Formen:

  • Sitzlift: Sie sitzen auf einem Stuhl, der an der Schiene nach oben fährt. Er passt für Menschen, die sich noch selbst umsetzen können.
  • Stehlift: Sie stehen auf einer kleinen Plattform. Er eignet sich, wenn das Beugen der Knie schwerfällt.
  • Plattformlift: Eine Plattform nimmt den Rollstuhl samt Person auf. Er braucht mehr Platz an der Treppe.

Senkrecht fahrende Hublifte, etwa für ein paar Stufen am Hauseingang, regelt eine eigene Norm (DIN EN 81-41). Eine Alternative ohne festen Einbau ist ein Treppensteiger, den eine Begleitperson bedient. Er gilt als Hilfsmittel und wird anders finanziert. Für einzelne Stufen kann auch eine Rollstuhlrampe reichen.

Warum die Krankenkasse nicht zahlt

Ein Treppenlift ist fest mit dem Gebäude verbunden und lässt sich nicht an einem anderen Ort nutzen. Deshalb ist er kein Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung. Das steht so im Hilfsmittelverzeichnis und hat das Bundessozialgericht schon 1998 entschieden (B 3 KR 14/97 R). Das gilt für alle Krankenkassen gleich. Der Treppenlift zählt stattdessen zu den Maßnahmen, die das Wohnumfeld verbessern.

Der Zuschuss der Pflegekasse

Die Pflegekasse kann bis zu 4.180 Euro je Maßnahme zuschießen (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Voraussetzung ist ein Pflegegrad, schon Pflegegrad 1 reicht. Der Höchstbetrag ist in jedem Pflegegrad gleich. Der Lift muss die Pflege zu Hause ermöglichen oder erheblich erleichtern oder Ihnen ein selbstständigeres Leben ermöglichen. Ältere Texte nennen noch 4.000 Euro, seit 2025 sind es 4.180 Euro.

  • Eine Maßnahme: Alle Umbauten, die zum selben Zeitpunkt nötig sind, zählen zusammen als eine Maßnahme, etwa Treppenlift und Umbau des Bades. Ändert sich die Pflegesituation später, gibt es für neue Umbauten erneut bis 4.180 Euro.
  • Mehrere Pflegebedürftige: Leben mehrere Menschen mit Pflegegrad in einer Wohnung, gibt es für Umbauten am gemeinsamen Wohnumfeld je Person bis 4.180 Euro, bei zwei Personen also bis 8.360 Euro. Insgesamt sind es höchstens 16.720 Euro je Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI).
  • Tatsächliche Kosten: Bezuschusst werden Material, Arbeitslohn, Gebühren und Planung, höchstens aber die echten Kosten. Was über dem Zuschuss liegt, zahlen Sie selbst.
  • Reparatur und Wartung: Sie werden nur aus einem noch nicht ausgeschöpften Rest bezahlt. Fällt der Lift ganz aus und muss ersetzt werden, kann das als neue Maßnahme gelten.

Ein Umzug in eine Wohnung im Erdgeschoss ist ebenfalls eine solche Maßnahme. Mehr zu anderen Umbauten steht in Barrierefrei wohnen und im Lexikon unter Wohnumfeldverbesserung.

So beantragen Sie den Zuschuss

  • Stellen Sie den Antrag bei der Pflegekasse, bevor der Lift eingebaut wird, und legen Sie einen Kostenvoranschlag bei. Die Pflegekasse sitzt bei Ihrer Krankenkasse.
  • Empfiehlt der Medizinische Dienst den Lift im Pflegegutachten oder wird er beim Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI angeregt, gilt das nach dem Rundschreiben der Pflegekassen bereits als Antrag, wenn Sie nicht widersprechen.
  • Die Pflegekasse muss innerhalb von drei Wochen entscheiden, wenn sie eine Pflegefachperson oder den Medizinischen Dienst einbezieht innerhalb von fünf Wochen (§ 40 Abs. 7 SGB XI). Teilt sie keinen Grund für eine Verzögerung mit, gilt der Zuschuss von bis zu 4.180 Euro danach als genehmigt.
  • Die Kasse kann prüfen, ob eine einfachere Lösung reicht, etwa ein Hilfsmittel. Ohne festgestellten Pflegegrad wird der Antrag abgelehnt.

Gegen eine Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Wer vor der Pflegekasse zahlt

Sind Sie berufstätig, kommen vorrangig die Träger der Teilhabe am Arbeitsleben infrage, etwa die Rentenversicherung oder die Bundesagentur für Arbeit (§ 49 Abs. 8 SGB IX), bei Schwerbehinderung auch das Integrationsamt (§ 185 Abs. 3 SGB IX), wenn deren eigene Voraussetzungen erfüllt sind. Nach dem Rundschreiben der Pflegekassen kommt bei berufstätigen Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 50 dann grundsätzlich kein Zuschuss der Pflegekasse in Betracht. Nach einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit übernimmt die Unfallversicherung die Wohnungshilfe (§ 41 SGB VII). Die Eingliederungshilfe kommt erst nach der Pflegekasse und kann ergänzen, was der Zuschuss nicht deckt.

Förderung durch die KfW und die Steuer

  • KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: bis 50.000 Euro je Wohneinheit, für Eigentümer und Mieter jeden Alters. Für einen Lift, den schon die Pflegekasse bezuschusst, gibt es den Kredit nicht. Finanziert die Pflegekasse aber den Badumbau, kann der Lift über den Kredit laufen. Der Antrag muss vor Beginn gestellt werden.
  • KfW-Zuschuss 455-B: Seit 31. Juli 2026 sind keine Anträge mehr möglich, weil die Mittel für 2026 verbraucht sind. Ob es 2027 wieder Geld gibt, ist offen.
  • Steuer: Die Kosten können als außergewöhnliche Belastung zählen, soweit sie über Ihrer zumutbaren Belastung liegen (§ 33 EStG). Ein vorheriges amtsärztliches Gutachten ist nach dem Bundesfinanzhof dafür nicht nötig (VI R 61/12). Die medizinische Notwendigkeit müssen Sie aber auf andere Weise belegen können, etwa mit einem ärztlichen Attest. Zuschüsse der Pflegekasse werden abgezogen. Für die regelmäßige Prüfung des Lifts kann die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen gelten: 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 1.200 Euro im Jahr, mit Rechnung und Überweisung und nur, soweit die Kosten nicht schon als außergewöhnliche Belastung zählen (§ 35a Abs. 3 und 5 EStG). Lassen Sie sich im Einzelfall steuerlich beraten.

Manche Länder und Kommunen haben eigene Förderprogramme, fragen Sie dazu bei einem Pflegestützpunkt oder Ihrer Stadt nach.

Mietwohnung und Eigentumswohnung

Als Mieterin oder Mieter haben Sie Anspruch darauf, dass der Vermieter einen Treppenlift erlaubt, auch im gemeinsam genutzten Treppenhaus (§ 554 BGB). Er darf nur ablehnen, wenn ihm der Einbau nicht zuzumuten ist. Er kann seine Erlaubnis von einer angemessenen zusätzlichen Kaution abhängig machen, und beim Auszug müssen Sie den Lift wieder ausbauen. In einer Eigentumswohnung können Sie verlangen, dass die Gemeinschaft einen angemessenen Lift zulässt (§ 20 WEG). Die Kosten tragen Sie selbst. Klären Sie das vor dem Antrag, die Pflegekasse prüft Mietfragen nicht für Sie.

Kosten, Wartung und was 2027 kommt

Amtliche Durchschnittspreise gibt es nicht. Die Kosten hängen von Treppe, Art des Lifts und Ausstattung ab, holen Sie deshalb mehrere Angebote ein. Ob die Pflegekasse einen gemieteten oder gebrauchten Lift bezuschusst, ist gesetzlich nicht geregelt, fragen Sie vorher nach. Eine gesetzliche Prüfpflicht nach der Betriebssicherheitsverordnung gilt nur für Anlagen, die gewerblichen oder wirtschaftlichen Zwecken dienen oder durch die Beschäftigte gefährdet werden können, also nicht für einen Lift im eigenen Einfamilienhaus. Eine regelmäßige Wartung nach Herstellerangaben ist trotzdem sinnvoll.

Für 2027 ist beim Zuschuss nichts Neues beschlossen. Nach geltendem Recht steigen die Pflegeleistungen und damit auch die 4.180 Euro zum 1. Januar 2028, die Höhe steht noch nicht fest. Der Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes lässt die 4.180 Euro unverändert. Er sieht aber vor, dass die Erhöhung zum 1. Januar 2028 entfällt und die Pflegeleistungen ab 2029 jedes Jahr steigen. Beschlossen ist das nicht, Stand Oktober 2026. Für neue Lifte gilt ab 20. Januar 2027 die EU-Maschinenverordnung, das betrifft die Hersteller, nicht den Zuschuss.

Häufige Fragen

Stand: 28. Oktober 2026 · REHAMED Redaktion.

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