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Ratgeber

Rollstuhlrampe: Steigung, Maße und wer die Kosten übernimmt

Eine fest eingebaute Rollstuhlrampe darf nach DIN 18040 höchstens 6 Prozent steil sein. Wie lang die Rampe dafür werden muss, welche Maße gelten und wer zahlt: die Krankenkasse für mobile Rampen, die Pflegekasse für feste.

Stand: 23. Oktober 2026

Illustration: flache Rampe mit Handläufen zur Haustür und Wasserwaage
Das Wichtigste in Kürze
  • Nach DIN 18040 darf eine Rampe höchstens 6 Prozent steil sein, ohne Neigung zur Seite und mit mindestens 120 Zentimetern Laufbreite.
  • Für 10 Zentimeter Höhe brauchen Sie 1,67 Meter Rampe. Nach höchstens 6 Metern folgt ein Zwischenpodest.
  • Mobile Rampen zahlt die Krankenkasse als Hilfsmittel, Rampen nur für das Auto zahlt sie nicht.
  • Für eine fest eingebaute Rampe kann die Pflegekasse ab Pflegegrad 1 bis zu 4.180 Euro geben.

Eine Rollstuhlrampe überbrückt Stufen und Schwellen, etwa am Hauseingang, an der Terrasse oder am Balkon. Für fest eingebaute Rampen legt die Norm DIN 18040 fest, wie steil, breit und lang sie sein dürfen. Mobile Rampen, die Sie bei Bedarf anlegen, sind dagegen Hilfsmittel der Krankenkasse oder Pflegehilfsmittel. Für sie gilt die Norm nicht.

Wie steil eine Rollstuhlrampe sein darf

Nach DIN 18040 darf ein Rampenlauf höchstens 6 Prozent geneigt sein, also 6 Zentimeter Höhe auf einen Meter Länge. Das entspricht rund 3,4 Grad. Eine Neigung zur Seite ist nicht zulässig. Die Werte stehen gleichlautend in DIN 18040-1 für öffentlich zugängliche Gebäude und in DIN 18040-2 für Wohnungen. Die KfW lässt für ihre Förderung höchstens 10 Prozent zu, aber nur, wenn 6 Prozent baulich nicht möglich sind. An der Norm ändert das nichts.

Die Länder haben DIN 18040 als Technische Baubestimmung eingeführt, nach dem Leitfaden Barrierefreies Bauen des Bundes aber nicht überall in vollem Umfang. Welche Teile bei Ihnen baurechtlich gelten, erfahren Sie bei der Bauaufsicht Ihrer Stadt oder Ihres Kreises.

Die Maße nach DIN 18040

  • Laufbreite: mindestens 120 Zentimeter nutzbar
  • Länge eines Rampenlaufs: höchstens 6 Meter
  • Zwischenpodest: bei längeren Rampen und bei Richtungswechseln, mindestens 150 Zentimeter lang
  • Bewegungsfläche am Anfang und am Ende: mindestens 150 mal 150 Zentimeter
  • Radabweiser: beidseitig 10 Zentimeter hoch an Läufen und Podesten, außer eine Wand begrenzt die Rampe
  • Handläufe: auf beiden Seiten, Oberkante 85 bis 90 Zentimeter hoch, rund oder oval mit 3 bis 4,5 Zentimetern Durchmesser und mindestens 5 Zentimetern Abstand zur Wand

In Verlängerung der Rampe darf keine abwärts führende Treppe liegen. Bei Außenrampen müssen die Podeste entwässert werden. Einen waagerechten Überstand der Handläufe von 30 Zentimetern schreibt die Norm nur für Treppen vor, nicht für Rampen. Wie Bewegungsflächen und Türbreiten in der Wohnung aussehen sollten, erklärt Barrierefrei wohnen.

Wie lang die Rampe werden muss

Die Länge berechnen Sie so: Höhe geteilt durch 0,06. Bei 6 Prozent Neigung braucht jeder Zentimeter Höhe knapp 17 Zentimeter Rampe.

  • 10 Zentimeter Höhe: 1,67 Meter Rampe
  • 20 Zentimeter: 3,33 Meter
  • 30 Zentimeter: 5,00 Meter
  • drei Stufen zu je 17 Zentimetern, also 51 Zentimeter: 8,50 Meter Rampe in zwei Läufen plus 1,50 Meter Zwischenpodest, zusammen 10 Meter
  • fünf Stufen zu je 17 Zentimetern, also 85 Zentimeter: 14,17 Meter Rampe in drei Läufen plus zwei Zwischenpodeste, zusammen 17,17 Meter

Dazu kommen oben und unten je 1,50 Meter Bewegungsfläche. Messen Sie die Höhe vor Ort, denn Stufen sind unterschiedlich hoch. Fehlt der Platz für eine Rampe, kommen andere Lösungen wie ein Treppensteiger oder ein Lift infrage.

Mobile Rampen von der Krankenkasse

Mobile Rampen stehen im Hilfsmittelverzeichnis unter der Nummer 22.50.01.0. Sie sind transportabel und sollen Ihnen ermöglichen, ein Gebäude mit oder ohne fremde Hilfe zu verlassen und wieder zu erreichen. Es gibt sie als durchgehende Rampe oder als Schienenpaar, mit fester oder veränderbarer Länge. Nach dem Hilfsmittelverzeichnis müssen sie mindestens 200 Kilogramm tragen, eine rutschfeste Lauffläche und eine seitliche Begrenzung haben und dürfen je Rampe höchstens 25 Kilogramm wiegen.

Die Krankenkasse zahlt eine mobile Rampe, wenn sie im Einzelfall erforderlich ist (§ 33 SGB V). Eine ärztliche Verordnung ist nötig, wenn eine ärztliche Entscheidung geboten ist. Verzichtet die Kasse auf eine Genehmigung, darf sie die Verordnung zur Bedingung machen (§ 33 Abs. 5a SGB V). Erwachsene zahlen 10 Prozent zu, mindestens 5 und höchstens 10 Euro, ab 1. Januar 2027 mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro (§ 61 SGB V). Nicht zahlt die Krankenkasse fest eingebaute Rampen und Rampen, die nur dazu dienen, einen Rollstuhl in ein Auto zu bringen.

Mit einem Pflegegrad kann eine mobile Rampe auch ein Pflegehilfsmittel sein (Nummer 50.45.11.0), wenn eine Pflegeperson sie bedient, um Ihnen über Stufen zu helfen. Empfiehlt eine Pflegefachperson die Rampe, wird die Notwendigkeit vermutet, und ein Rezept ist nicht nötig (§ 40 Abs. 6 SGB XI).

Feste Rampe: Zuschuss der Pflegekasse

Eine fest eingebaute Rampe zählt zu den Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds. Die Pflegekasse kann dafür ab Pflegegrad 1 bis zu 4.180 Euro je Maßnahme zahlen, wenn die Rampe die Pflege zu Hause ermöglicht oder erheblich erleichtert oder Ihnen ein möglichst selbstständiges Leben wieder ermöglicht (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Leben mehrere Pflegebedürftige zusammen, sind bis zu 4.180 Euro je Person und höchstens 16.720 Euro möglich. Der Zuschuss kann Material, Arbeitslohn und Gebühren abdecken. Der GKV-Spitzenverband empfiehlt, ihn vor Baubeginn mit einem Kostenvoranschlag zu beantragen. Die Pflegekasse muss innerhalb von drei Wochen entscheiden, innerhalb von fünf Wochen, wenn sie den Medizinischen Dienst oder eine Pflegefachperson einschaltet (§ 40 Abs. 7 SGB XI). Mehr dazu im Lexikon unter Wohnumfeldverbesserung.

Weitere Wege der Finanzierung:

  • Den KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ mit bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit können Eigentümer und Mieter unabhängig vom Alter beantragen. Ausführen muss die Rampe ein Fachunternehmen. Was die Pflegekasse fördert, finanziert der Kredit nicht.
  • Den KfW-Zuschuss 455-B können Sie seit 31. Juli 2026 nicht mehr beantragen, weil die Mittel für 2026 ausgeschöpft sind.
  • Je nach Lebenslage kommen die Träger der Teilhabe am Arbeitsleben wie Rentenversicherung oder Agentur für Arbeit, die Eingliederungshilfe oder nach einem Arbeitsunfall die Unfallversicherung infrage (§ 49 und § 77 SGB IX, § 41 SGB VII).

Rampe in der Mietwohnung oder Eigentumsanlage

Als Mieterin oder Mieter können Sie verlangen, dass der Vermieter bauliche Veränderungen erlaubt, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen (§ 554 BGB). Der Anspruch besteht nur dann nicht, wenn die Veränderung dem Vermieter auch unter Würdigung Ihrer Interessen nicht zuzumuten ist. Sie können eine zusätzliche Sicherheit anbieten. In einer Wohnungseigentümergemeinschaft kann jeder Eigentümer angemessene bauliche Veränderungen für Menschen mit Behinderungen verlangen. Über die Ausführung beschließt die Gemeinschaft. Die Kosten trägt, wer die Veränderung verlangt hat (§ 20 und § 21 WEG).

Rampe am Auto

Eine Rampe, die nur dazu dient, den Rollstuhl in ein Auto zu bringen, zahlt die Krankenkasse nicht. Brauchen Sie das Auto für den Weg zur Arbeit oder zur Ausbildung, übernimmt die Kraftfahrzeughilfe die Kosten einer behinderungsbedingten Zusatzausstattung wie einer Auffahrrampe einschließlich Einbau in voller Höhe (§ 7 KfzHV), mehr dazu in Kfz-Hilfe. Außerhalb des Berufs kann die Eingliederungshilfe die Zusatzausstattung übernehmen, wenn Ihnen Bus und Bahn wegen der Behinderung nicht zuzumuten sind und Sie ständig auf ein Auto angewiesen sind (§ 83 und § 114 SGB IX). Ob sie zahlt, hängt auch von Ihrem Einkommen und Vermögen ab.

Häufige Fragen

Stand: 23. Oktober 2026 · REHAMED Redaktion.

Hinweis

Dieser Beitrag informiert allgemein. Medizinische Beratung und Rechtsberatung können wir nicht geben. Bei Fragen zu Ihrer Gesundheit hilft Ihre Arztpraxis, bei Rechtsfragen eine Anwaltskanzlei oder ein Sozialverband.

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