Eingliederungshilfe
Leistungen für Menschen mit Behinderung, die ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft sichern, etwa Assistenz, Schulbegleitung oder Hilfen zur sozialen Teilhabe.
Stand: 30. September 2026
Im Detail
Die Eingliederungshilfe ist im zweiten Teil des SGB IX geregelt. Sie ist nachrangig: Zuerst sind andere Träger wie Kranken- oder Pflegekasse zuständig. Bei Kindern spielt sie etwa für die Teilhabe an Bildung eine wichtige Rolle.
Mehr in Wer zahlt was? und Wer zahlt den Rollstuhl?
Auch genanntEGHTeilhabeleistungenSGB IXLeistungen der Eingliederungshilfe
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