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Lexikon · Versorgung & Kostenübernahme

Eingliederungshilfe

Leistungen für Menschen mit Behinderung, die ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft sichern, etwa Assistenz, Schulbegleitung oder Hilfen zur sozialen Teilhabe.

Stand: 30. September 2026

Die Eingliederungshilfe ist im zweiten Teil des SGB IX geregelt. Sie ist nachrangig: Zuerst sind andere Träger wie Kranken- oder Pflegekasse zuständig. Bei Kindern spielt sie etwa für die Teilhabe an Bildung eine wichtige Rolle.

Mehr in Wer zahlt was? und Wer zahlt den Rollstuhl?

Auch genanntEGHTeilhabeleistungenSGB IXLeistungen der Eingliederungshilfe

Hinweis

Dieser Eintrag erklärt einen Begriff allgemein. Medizinische Beratung und Rechtsberatung können wir nicht geben.

Wir beraten kostenlos zur Versorgung mit unseren Produkten, nicht zu den Themen des Lexikons.

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