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Ratgeber

Treppensteiger für Rollstühle: Bauarten und wer sie bezahlt

Ein Treppensteiger bringt einen Menschen im Rollstuhl mit einer Begleitperson über Treppen. Welche Bauarten es gibt, wann Krankenkasse oder Pflegekasse zahlen und was beim Treppenlift anders ist.

Stand: 23. Oktober 2026

Illustration: Treppenraupe mit Rollstuhl-Symbol auf einer kurzen Treppe und Pfeil nach oben
Das Wichtigste in Kürze
  • Treppensteighilfen mit Rädern und Treppenraupen mit Ketten bringen einen Rollstuhl über Treppen. Bedienen muss sie eine eingewiesene Begleitperson.
  • Die Krankenkasse zahlt einen Treppensteiger nach einem Urteil des Bundessozialgerichts in der Regel nicht, wenn Sie ihn nur wegen Ihrer Wohnung brauchen.
  • Bei Pflegegrad kann die Pflegekasse den Treppensteiger als Pflegehilfsmittel bezahlen.
  • Ein Treppenlift ist dagegen ein Umbau. Bei Pflegegrad kann die Pflegekasse dafür bis zu 4.180 Euro Zuschuss geben.

Ein Treppensteiger ist ein elektrisch betriebenes Gerät, mit dem eine Begleitperson einen Menschen im Rollstuhl oder auf einem Sitz über Treppen bringt. Im Hilfsmittelverzeichnis heißen diese Geräte Treppenfahrzeuge. Als Hilfsmittel der Krankenkasse stehen sie in der Produktgruppe 18 (18.65.01), als Pflegehilfsmittel in der Produktgruppe 50 (50.45.10).

Welche Bauarten es gibt

  • Treppensteighilfen (18.65.01.1) steigen mit mehreren elektrisch angetriebenen Rädern, die um eine Achse angeordnet sind, oder mit einer anderen Steigtechnik. Die Begleitperson kippt das Gerät nach hinten und führt es Stufe für Stufe hinauf oder hinunter. Es gibt Geräte, die vorübergehend an den Rollstuhl montiert werden, und Geräte mit eigenem Sitz. Ob der Rollstuhl für den Anbau abnehmbare Hinterräder mit Steckachsen braucht, hängt vom Gerät ab: Manche Treppensteighilfen setzen sie nach Herstellerangaben voraus, andere nehmen den Rollstuhl mit Radhalterungen auf.
  • Treppenraupen (18.65.01.2) fahren auf zwei Ketten. Der Rollstuhl wird in einer Halterung befestigt und vor der Treppe um etwa 40 Grad nach hinten gekippt. Die Raupe fährt in gerader Linie, die Treppenabsätze müssen deshalb groß genug zum Drehen sein. Steighöhe und Stufengröße sind begrenzt.

Nach den Herstellerangaben im Hilfsmittelverzeichnis tragen Treppensteighilfen 110 bis 160 Kilogramm, teils einschließlich Rollstuhl, Treppenraupen 130 bis 160 Kilogramm. Die Geräte wiegen nach diesen Angaben zwischen etwa 20 und 65 Kilogramm. Soweit das Verzeichnis eine Angabe enthält, sind die Treppenraupen nach Herstellerangaben für Treppen mit höchstens 35 Grad Steigung ausgelegt.

Für wen ein Treppensteiger infrage kommt

Nach dem Hilfsmittelverzeichnis kommt ein Treppensteiger infrage, wenn Sie erheblich in Ihrer Gehfähigkeit eingeschränkt sind, einen Greifreifen- oder Adaptivrollstuhl nutzen, zu Hause regelmäßig Treppen überwinden müssen und eine Hilfsperson verfügbar ist. Wer das Gerät bedient, muss in die Technik eingewiesen sein und zeigen, dass er es ordnungsgemäß bedienen kann. Für das Gerät im Urteil des Bundessozialgerichts von 2010 beschreibt das Gericht, dass die Begleitperson rückwärts Treppen steigen, mindestens 10 Kilogramm heben können und selbst ohne Gehhilfen auskommen muss. Der Lieferant prüft vorher, ob das Gerät sicher abgestellt und geladen werden kann, und erprobt es bei Bedarf bei Ihnen zu Hause.

Für Elektrorollstühle sind diese Geräte nicht vorgesehen. Für Menschen, die einen Elektrorollstuhl brauchen, führt das Hilfsmittelverzeichnis eine eigene Produktart: Rollstühle mit selbstbalancierendem Fahrprinzip und integrierter Treppenraupe (18.50.08.0). Vor einer solchen Versorgung ist laut Verzeichnis zu prüfen, ob ein Elektrorollstuhl für drinnen und draußen die sinnvollere Lösung ist.

Zahlt die Krankenkasse?

In der Regel nicht. Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass ein gehunfähiger Mensch keinen Anspruch gegen die Krankenkasse auf eine elektrische Treppensteighilfe hat, wenn er sie nur wegen seiner besonderen Wohnverhältnisse braucht (Urteil vom 7. Oktober 2010, B 3 KR 13/09 R). Maßstab der Krankenkasse sind durchschnittliche Wohnverhältnisse, nicht Ihre konkrete Wohnung. Seltene Arztbesuche in Praxen ohne barrierefreien Zugang soll ein Fahrdienst abdecken, wenn das wirtschaftlicher ist, mehr dazu in Krankenfahrten.

Ausnahmen nennt das Hilfsmittelverzeichnis. Die Krankenkasse kann zuständig sein, wenn Sie sonst Arztpraxen ohne barrierefreien Zugang nicht erreichen und ein Fahrdienst nicht wirtschaftlicher ist. Das gilt auch, wenn die Behinderung nur vorübergehend besteht, etwa nach einer Verletzung, und Ihnen ein Umzug oder Umbau nicht zuzumuten ist, sowie bei Kindern und Jugendlichen. Erwachsene zahlen dann 10 Prozent zu, mindestens 5 und höchstens 10 Euro, ab 1. Januar 2027 mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro (§ 61 SGB V).

Zahlt die Pflegekasse?

Das ist möglich. Nach einem weiteren Urteil des Bundessozialgerichts kann ein pflegebedürftiger Mensch, der ständig auf den Rollstuhl angewiesen ist, gegen die Pflegekasse Anspruch auf eine elektrische Treppensteighilfe haben (Urteil vom 16. Juli 2014, B 3 KR 1/14 R). Anders als die Krankenkasse stellt die Pflegeversicherung auf die konkrete Wohnsituation ab, und es genügt, dass der Treppensteiger eine selbstständigere Lebensführung ermöglicht. Das Hilfsmittelverzeichnis nennt als Beispiel, dass sich dadurch die Zahl der nötigen Hilfspersonen verringert. Ob die Kasse das Gerät verleiht oder übereignet, entscheidet sie.

Haben Sie einen Pflegegrad, stellen Sie den Antrag bei der Pflegekasse oder nennen Sie den Pflegegrad im Antrag an die Krankenkasse. Empfiehlt eine Pflegefachperson den Treppensteiger, wird die Notwendigkeit vermutet und ein Rezept ist nicht nötig (§ 40 Abs. 6 SGB XI). Auch eine Empfehlung im Pflegegutachten gilt als Antrag (§ 18b Abs. 3 SGB XI). Die Pflegekasse muss innerhalb von drei Wochen entscheiden, innerhalb von fünf Wochen, wenn sie den Medizinischen Dienst oder eine Pflegefachperson einschaltet (§ 40 Abs. 7 SGB XI). Als Pflegehilfsmittel kostet der Treppensteiger Erwachsene 10 Prozent Zuzahlung, höchstens 25 Euro (§ 40 Abs. 3 SGB XI). Bei leihweiser Überlassung fällt nach dem Rundschreiben der Pflegekassen keine Zuzahlung an.

Die Person, die den Treppensteiger bedient, stellt die Krankenkasse nicht. Assistenz beim Verlassen der Wohnung gehört nach dem Bundessozialgericht nicht zu ihren Leistungen. Infrage kommen Leistungen der Pflegekasse oder der Eingliederungshilfe (Urteil vom 12. Dezember 2023, B 8 SO 9/22 R), mehr dazu in Persönliche Assistenz.

Treppenlift: Zuschuss für den Umbau

Ein Treppenlift, ein Plattformlift oder eine Hebebühne ist fest mit dem Gebäude verbunden und deshalb kein Hilfsmittel der Krankenkasse. Die Pflegekasse kann solche Anlagen als Maßnahme zur Verbesserung des Wohnumfelds bezuschussen, mit bis zu 4.180 Euro je Maßnahme, schon ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Leben mehrere Pflegebedürftige zusammen, sind bis zu 16.720 Euro möglich. Beantragen Sie den Zuschuss vor Beginn mit einem Kostenvoranschlag. Auch ein Umzug in eine geeignete Wohnung, etwa ins Erdgeschoss, kann bezuschusst werden. Reparaturen und Wartungen eines bezuschussten Lifts zahlt die Pflegekasse aus dem noch nicht ausgeschöpften Rest des Zuschusses. Fällt der Lift ganz aus und kommt die Reparatur einer Neuanschaffung gleich, ist ein neuer Zuschuss möglich (BSG, Urteil vom 25. Januar 2017, B 3 P 2/15 R). Eine Alternative für wenige Stufen beschreibt Rollstuhlrampe.

Häufige Fragen

Stand: 23. Oktober 2026 · REHAMED Redaktion.

Hinweis

Dieser Beitrag informiert allgemein. Medizinische Beratung und Rechtsberatung können wir nicht geben. Bei Fragen zu Ihrer Gesundheit hilft Ihre Arztpraxis, bei Rechtsfragen eine Anwaltskanzlei oder ein Sozialverband.

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