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Ratgeber

Barrierefrei wohnen: Türbreiten, Bewegungsflächen und Zuschüsse

Passt der Rollstuhl durch die Badezimmertür? Wie viel Platz braucht er zum Wenden? Welche Maße die Norm nennt und wer den Umbau bezuschusst.

Stand: 29. September 2026

Illustration: breite offene Tür, kleines Haus und Maßband
Das Wichtigste in Kürze
  • Rollstuhlgerecht nach DIN 18040-2: Türen mit mindestens 90 cm lichter Breite, Bewegungsflächen von 150 × 150 cm.
  • Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 Euro je Maßnahme zur Wohnumfeldverbesserung.
  • Den Zuschuss vor Beginn der Arbeiten beantragen.
  • Erst die Wohnung messen, dann den Rollstuhl auswählen.

Passt der Elektrorollstuhl nicht durch die Badezimmertür, ist das Bad mit ihm nicht nutzbar. Deshalb gehört die Wohnung von Anfang an zur Versorgung dazu.

Was „rollstuhlgerecht“ bedeutet

Die Norm DIN 18040-2 beschreibt barrierefreies Bauen im Wohnungsbau. Für Wohnungen, die uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sind (gekennzeichnet mit „R“), nennt sie unter anderem:

  • Türen mit mindestens 90 cm lichter Durchgangsbreite
  • Bewegungsflächen von mindestens 150 × 150 cm, etwa vor dem WC, in der Küche und im Flur
  • möglichst keine Schwellen, und wo sie technisch unvermeidbar sind, höchstens 2 cm

Ohne großen Umbau helfen: Türen aushängen oder verbreitern, Schwellen mit Rampen überbrücken, Möbel so stellen, dass Wendeflächen entstehen.

Erst messen, dann auswählen

Messen Sie vor der Beratung die engste Tür, und zwar die lichte Breite zwischen Zarge und geöffnetem Türblatt. Messen Sie auch Flur, Bad und, falls vorhanden, den Aufzug. Legen Sie die Werte neben das Datenblatt des Rollstuhls. Die Gesamtbreite braucht einige Zentimeter Luft, damit Hände und Knöchel nicht anstoßen.

Zuschuss der Pflegekasse

Wer einen Pflegegrad hat, kann bei der Pflegekasse einen Zuschuss für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds beantragen, bis zu 4.180 Euro je Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Leben mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, können sie ihre Zuschüsse bündeln, bis zu 16.720 Euro. Stellen Sie den Antrag, bevor die Arbeiten beginnen, und legen Sie Kostenvoranschläge bei.

Weitere Förderung

Je nach Bundesland, Kommune und Programm gibt es weitere Zuschüsse und Darlehen. Der KfW-Zuschuss „Barrierereduzierung“ (455-B) war 2026 nach kurzer Zeit ausgeschöpft. Ob er 2027 wieder angeboten wird, ist offen (Stand: September 2026). Nach einem Arbeitsunfall kann die gesetzliche Unfallversicherung die Umbaukosten übernehmen.

Häufige Fragen

Stand: 29. September 2026 · REHAMED Redaktion.

Hinweis

Dieser Beitrag informiert allgemein. Medizinische Beratung und Rechtsberatung können wir nicht geben. Bei Fragen zu Ihrer Gesundheit hilft Ihre Arztpraxis, bei Rechtsfragen eine Anwaltskanzlei oder ein Sozialverband.

Wir beraten kostenlos zur Versorgung mit unseren Produkten, nicht zu den Themen der Beiträge.