Rollator von der Krankenkasse: Arten, Rezept und Zuzahlung
Einen Rollator bezahlt die Krankenkasse, wenn Sie ihn für das sichere Gehen brauchen. Welche Rollatoren das Hilfsmittelverzeichnis kennt, wie Sie ohne langes Warten an einen kommen, was Sie zuzahlen und wie Sie ihn richtig einstellen.
- Rollatoren sind Hilfsmittel der Krankenkasse. Mit Pflegegrad ändert sich daran nichts.
- Erwachsene zahlen 2026 höchstens 10 Euro zu, ab 2027 höchstens 15 Euro. Wer ein teureres Modell ohne medizinischen Grund wählt, zahlt die Mehrkosten.
- Ein Standardrollator darf laut Hilfsmittelverzeichnis mit Korb oder Tasche höchstens 10 Kilogramm wiegen.
- Die Griffe sitzen richtig, wenn sie bei locker hängenden Armen auf Höhe der Handgelenke sind.
Ein Rollator ist eine Gehhilfe mit Rädern, Bremsen und Griffen, auf die Sie sich beim Gehen stützen. Er gibt Halt bei unsicherem Gang oder schlechtem Gleichgewicht, trägt Einkäufe und hat je nach Modell einen Sitz zum Ausruhen. Im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung steht er in der Produktgruppe 10 „Gehhilfen“.
Welche Rollatoren es gibt
- Vierrädriger Standardrollator (10.50.04.1): faltbar, darf mit Korb oder Tasche höchstens 10 Kilogramm wiegen.
- Rollator mit erhöhter Belastbarkeit (10.50.04.2): für mehr als 150 Kilogramm, wenn ein Standardrollator wegen des Körpergewichts nicht reicht.
- Deltarad (10.50.04.0): dreirädrig und schmaler, laut Verzeichnis auch für beengte Wohnungen.
- Rollatoren mit Unterarmauflagen für drinnen (10.46.04.0) oder drinnen und draußen (10.50.04.3): wenn die Kraft in den Händen für normale Griffe nicht reicht.
- Rollator mit Greifreifenrollstuhlfunktion (10.50.05.1): Sie können sich hineinsetzen und kurze Strecken fahren. Laut Verzeichnis ist er kein Ersatz für einen Rollstuhl.
Für Deltaräder und Rollatoren der Gruppe 10.50.04 verlangt das Verzeichnis eine dosierbare Bremse an den Hinterrädern mit Feststellfunktion, lenkbare Vorderräder, höhenverstellbare Griffe, Reflektoren und eine Ankipphilfe für Bordsteine. Seit Juni 2026 ist zudem ein erster Rollator mit elektrischem Zusatzantrieb gelistet, für Fälle, in denen das Gelände einen Antrieb medizinisch erforderlich macht. Eine Beschreibung dieser neuen Produktart fehlt im Verzeichnis noch.
Wann die Krankenkasse zahlt
Die Krankenkasse zahlt einen Rollator, wenn er im Einzelfall erforderlich ist, etwa um eine Behinderung auszugleichen oder einer Behinderung vorzubeugen (§ 33 SGB V). Nach dem Hilfsmittelverzeichnis kommt er infrage, wenn Bewegung oder Gleichgewicht beeinträchtigt sind, Sie aber noch ausreichend gehen können und andere Gehhilfen wie Gehstöcke nicht genügen. Eine Liste von Diagnosen gibt es nicht. Geprüft wird auch, ob Sie den Rollator sicher bedienen können.
Zuständig ist immer die Krankenkasse, auch wenn Sie einen Pflegegrad haben. Rollatoren gehören nicht zu den Pflegehilfsmitteln und nicht zu den Hilfsmitteln, die Kranken- und Pflegekasse gemeinsam tragen. Die Krankenkasse kann den Rollator leihweise überlassen (§ 33 Abs. 5 SGB V). Reparatur, Anpassung und Ersatz gehören zum Anspruch.
So bekommen Sie einen Rollator
- Ärztliche Verordnung: Darauf kann die Produktart stehen, zum Beispiel „Vierrädrige Gehhilfen (Rollatoren)“, oder die Positionsnummer. Das konkrete Modell wählt das Sanitätshaus nach dem Vertrag mit Ihrer Kasse aus. Die Verordnung verliert ihre Gültigkeit, wenn die Versorgung nicht innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnt. Geht der Antrag in dieser Zeit bei der Krankenkasse ein, ist die Frist gewahrt (§ 8 Abs. 2 Hilfsmittel-Richtlinie).
- Ohne Rezept mit Pflegegrad: Empfiehlt der Medizinische Dienst im Pflegegutachten einen Rollator, gilt das mit Ihrer Zustimmung als Antrag (§ 18b Abs. 3 SGB XI). Auch eine Pflegefachperson, etwa vom Pflegedienst, darf ein Deltarad oder einen Rollator der Gruppe 10.50.04 empfehlen. Die Empfehlung darf bei der Antragstellung höchstens zwei Wochen alt sein (§ 40 Abs. 6 SGB XI).
- Nach einem Krankenhausaufenthalt kann auch das Krankenhaus einen Rollator verordnen (§ 39 Abs. 1a SGB V). Diese Verordnung gilt nur bis sieben Tage nach der Entlassung (§ 6a Abs. 2 Hilfsmittel-Richtlinie).
- Mit der Verordnung gehen Sie zu einem Sanitätshaus, das Vertragspartner Ihrer Krankenkasse ist (§ 33 Abs. 6 SGB V). Es muss Sie beraten, den Rollator anpassen, Sie einweisen und Ihnen mindestens ein geeignetes Modell ohne Mehrkosten anbieten.
Was Sie zuzahlen
Erwachsene zahlen 10 Prozent des Preises zu, mindestens 5 und höchstens 10 Euro, aber nie mehr, als der Rollator kostet (§ 61 SGB V). Ab 1. Januar 2027 steigen die Grenzen auf mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro. Unter 18 Jahren fällt keine Zuzahlung an. Haben Sie Ihre Belastungsgrenze erreicht, können Sie sich befreien lassen (§ 62 SGB V).
Wählen Sie einen Rollator, der über das medizinisch Notwendige hinausgeht, zahlen Sie die Mehrkosten selbst (§ 33 Abs. 1 SGB V). Das Sanitätshaus muss Sie vorher darüber informieren. Leichte Rollatoren und Carbonrollatoren sind im Hilfsmittelverzeichnis gelistet. Ob Sie ein solches Modell ohne Aufpreis bekommen, hängt von Ihrem Bedarf und vom Kassenvertrag ab. Was Zuzahlung, Mehrkosten und Eigenanteil unterscheidet, erklärt Zuzahlung, Mehrkosten, Eigenanteil.
Einen festen Zeitraum, nach dem es einen neuen Rollator gibt, nennt das Gesetz nicht. Ersetzt wird er, wenn er sich nicht mehr reparieren oder anpassen lässt. Ein zweiter Rollator, etwa für ein weiteres Stockwerk, ist nur ausnahmsweise möglich, wenn medizinische, hygienische oder sicherheitstechnische Gründe, eine besondere Beanspruchung oder die Teilhabe das erfordern (§ 6 Abs. 8 Hilfsmittel-Richtlinie).
Rollator richtig einstellen und nutzen
- Griffhöhe: Stellen Sie sich aufrecht zwischen die Hinterräder und lassen Sie die Arme locker hängen. Die Griffe sollen auf Höhe der Handgelenke sein, sodass Sie sie mit leicht angewinkelten Armen umfassen. So empfehlen es die Deutsche Verkehrswacht und die Aktion Das Sichere Haus. Aus therapeutischen Gründen kann eine andere Einstellung nötig sein.
- Ziehen Sie vor dem Hinsetzen die Feststellbremse an. Ziehen Sie sich nicht am Rollator hoch.
- Prüfen Sie Bremsen, Räder und Schrauben regelmäßig. Die Aktion Das Sichere Haus empfiehlt eine Wartung im Sanitätshaus mindestens einmal im Jahr.
- Mit dem Rollator gelten Sie im Straßenverkehr als Fußgänger und nutzen den Gehweg (§ 25 StVO).
Mit dem Rollator in Bus und Bahn
Stellen Sie den Rollator im Bus oder Zug auf die markierte Fläche, ziehen Sie die Feststellbremse an und setzen Sie sich auf einen Sitzplatz. Nach Angaben der Deutschen Verkehrswacht kann der Rollator in Kurven oder beim Bremsen umkippen, wenn Sie darauf sitzen. Bei der Deutschen Bahn fahren orthopädische Hilfsmittel kostenlos mit. Rollatoren werden laut Leitfaden der Bahn nicht mit dem Hublift verladen, das Servicepersonal hilft nach Möglichkeit beim Einsteigen. Im Fernverkehr dürfen Hilfsmittel höchstens 70 Zentimeter breit sein. Mehr zu Reisen mit der Bahn steht in Bahnfahren mit dem Elektrorollstuhl.
Reicht der Rollator nicht mehr, weil Kraft oder Ausdauer für längere Wege fehlen, kommt ein Rollstuhl infrage. Welcher passt, zeigt Manueller Rollstuhl oder Elektrorollstuhl.
Häufige Fragen
- GKV-Spitzenverband: Hilfsmittelverzeichnis, Produktgruppe 10 Gehhilfen (Fortschreibung vom 09.12.2022)
- § 33 SGB V: Hilfsmittel
- § 61 SGB V: Zuzahlungen
- GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 24.07.2026 (Zuzahlungen ab 2027)
- Gemeinsamer Bundesausschuss: Hilfsmittel-Richtlinie
- § 40 SGB XI: Pflegehilfsmittel und Empfehlung durch Pflegefachpersonen
- Deutsche Bahn: Leitfaden zur Mitnahme orthopädischer Hilfsmittel (Februar 2026)
- Deutsche Verkehrswacht: Sicher unterwegs mit dem Rollator
- Aktion Das Sichere Haus: Rollatoren
Stand: 25. Oktober 2026 · REHAMED Redaktion.
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