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Lexikon · Versorgung & Kostenübernahme

Belastungsgrenze

Obergrenze für gesetzliche Zuzahlungen in der Krankenversicherung: 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, bei schwerwiegend chronisch Kranken 1 Prozent.

Stand: 30. September 2026

Wer die Belastungsgrenze im Laufe eines Jahres erreicht, kann sich bei der Krankenkasse für den Rest des Jahres von weiteren Zuzahlungen befreien lassen (§ 62 SGB V). Dazu werden die Quittungen aller Zuzahlungen gesammelt.

Mehr in Zuzahlung, Mehrkosten, Eigenanteil.

Auch genanntZuzahlungsbefreiungBefreiungchronisch krankZuzahlungsgrenze

Hinweis

Dieser Eintrag erklärt einen Begriff allgemein. Medizinische Beratung und Rechtsberatung können wir nicht geben.

Wir beraten kostenlos zur Versorgung mit unseren Produkten, nicht zu den Themen des Lexikons.

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