Belastungsgrenze
Obergrenze für gesetzliche Zuzahlungen in der Krankenversicherung: 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, bei schwerwiegend chronisch Kranken 1 Prozent.
Stand: 30. September 2026
Im Detail
Wer die Belastungsgrenze im Laufe eines Jahres erreicht, kann sich bei der Krankenkasse für den Rest des Jahres von weiteren Zuzahlungen befreien lassen (§ 62 SGB V). Dazu werden die Quittungen aller Zuzahlungen gesammelt.
Mehr in Zuzahlung, Mehrkosten, Eigenanteil.
Auch genanntZuzahlungsbefreiungBefreiungchronisch krankZuzahlungsgrenze
Hinweis
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