Die ärztliche Verordnung: Was hineingehört, damit der Antrag trägt
Mit der Verordnung beginnt der Hilfsmittelantrag. Je genauer sie beschreibt, was im Alltag nicht mehr geht, desto leichter fällt der Krankenkasse die Entscheidung. Eine Checkliste für das Arztgespräch.
- Die Diagnose allein reicht nicht, entscheidend sind die Einschränkungen im Alltag.
- Die Verordnung sollte begründen, warum einfachere Hilfsmittel nicht ausreichen.
- Besondere Ausstattung wie Sitzverstellfunktionen oder Sondersteuerung braucht eine eigene Begründung.
- Bereiten Sie das Arztgespräch mit Notizen aus Ihrem Alltag vor.
Am Anfang der Versorgung mit einem Elektrorollstuhl steht in der Regel eine ärztliche Verordnung. Aus ihr liest die Krankenkasse, warum das Hilfsmittel notwendig ist. Fehlt die Begründung, fragt die Kasse nach, beauftragt ein Gutachten oder lehnt ab.
Was in die Verordnung gehört
Die Hilfsmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses nennt, was die Verordnung enthalten soll. Für einen Elektrorollstuhl heißt das:
- die Diagnose, auf der der Bedarf beruht
- die Funktionseinschränkungen, etwa wie weit Sie gehen können, ob die Kraft für einen Greifreifenrollstuhl reicht und wie stabil Sie sitzen
- das Hilfsmittel, in der Regel als Produktart, zum Beispiel Elektrorollstuhl für innen und außen
- das Ziel der Versorgung, etwa selbstständige Mobilität in Wohnung und Nahbereich, Druckentlastung oder Teilhabe
- eine eigene Begründung für besondere Ausstattung wie Sitzverstellfunktionen, Sitz- und Rückensysteme oder Sondersteuerungen
Warum die Diagnose nicht reicht
Zwei Menschen mit derselben Diagnose können völlig unterschiedliche Bedarfe haben. Die Krankenkasse prüft, ob ein Hilfsmittel im Einzelfall erforderlich ist (§ 33 SGB V). Deshalb zählt die Beschreibung Ihrer Situation. Welche Wege müssen Sie täglich zurücklegen? Was passiert, wenn Sie es ohne Hilfsmittel versuchen?
So bereiten Sie das Arztgespräch vor
- Notieren Sie eine Woche lang, welche Wege Sie zurücklegen und wo es scheitert.
- Halten Sie fest, wie lange Sie sitzen und ob Schmerzen oder Druckstellen auftreten.
- Nehmen Sie Berichte aus Physio- oder Ergotherapie mit.
- Fragen Sie Ihr Sanitätshaus oder REHAMED nach einer Versorgungsempfehlung. Sie hilft der Ärztin oder dem Arzt bei der Formulierung.
Wie es weitergeht
Mit der Verordnung wenden Sie sich an ein Sanitätshaus, das Vertragspartner Ihrer Krankenkasse ist. Es berät Sie, organisiert die Erprobung und erstellt den Kostenvoranschlag. Den gesamten Ablauf zeigt Der Weg zum Elektrorollstuhl.
Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich zur Versorgung mit unseren Produkten: Elektrorollstühle, Sitz- und Rückensysteme, Steuerungen und Assistenzsysteme.
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Stand: 29. September 2026 · REHAMED Redaktion.
Hinweis
Dieser Beitrag informiert allgemein. Medizinische Beratung und Rechtsberatung können wir nicht geben. Bei Fragen zu Ihrer Gesundheit hilft Ihre Arztpraxis, bei Rechtsfragen eine Anwaltskanzlei oder ein Sozialverband.
Wir beraten kostenlos zur Versorgung mit unseren Produkten, nicht zu den Themen der Beiträge.