Leistungen der Pflegeversicherung 2026 im Überblick
Pflegegeld, Sachleistungen, Entlastungsbetrag, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Zuschüsse für den Wohnungsumbau: die wichtigsten Leistungen der Pflegeversicherung mit den Beträgen für 2026.
- Pflegegeld gibt es ab Pflegegrad 2, von 347 bis 990 Euro im Monat.
- Den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat gibt es ab Pflegegrad 1.
- Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege stehen 3.539 Euro im Jahr zur Verfügung.
- Den Wohnungsumbau bezuschusst die Pflegekasse mit bis zu 4.180 Euro je Maßnahme.
Die Pflegeversicherung bietet eine Reihe von Leistungen. Welche Ihnen zustehen, hängt vom Pflegegrad ab und davon, wie die Pflege organisiert ist. Die folgenden Beträge gelten für die häusliche Pflege im Jahr 2026.
Pflegegeld
Wer zu Hause von Angehörigen oder anderen ehrenamtlich Pflegenden versorgt wird, erhält ab Pflegegrad 2 Pflegegeld (§ 37 SGB XI):
- Pflegegrad 2: 347 Euro im Monat
- Pflegegrad 3: 599 Euro im Monat
- Pflegegrad 4: 800 Euro im Monat
- Pflegegrad 5: 990 Euro im Monat
Wer Pflegegeld bezieht, muss einmal im Halbjahr einen Beratungsbesuch zu Hause abrufen. Bei Pflegegrad 4 und 5 ist auf Wunsch ein Besuch pro Quartal möglich.
Pflegesachleistung
Übernimmt ein ambulanter Pflegedienst die Pflege, zahlt die Pflegekasse Sachleistungen (§ 36 SGB XI): 796 Euro bei Pflegegrad 2, 1.497 Euro bei Pflegegrad 3, 1.859 Euro bei Pflegegrad 4 und 2.299 Euro bei Pflegegrad 5 im Monat. Pflegegeld und Sachleistung lassen sich anteilig kombinieren.
Entlastungsbetrag
Alle Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege erhalten ab Pflegegrad 1 einen Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat (§ 45b SGB XI), etwa für Alltagsbegleitung oder Tagespflege. Mehr in Was ist der Entlastungsbetrag?
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege steht ab Pflegegrad 2 ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung, der flexibel genutzt werden kann (§ 42a SGB XI). Mehr in Was ist Verhinderungspflege?
Wohnung und Hilfsmittel
- Für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds, etwa Türverbreiterungen oder einen barrierefreien Umbau, zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 Euro je Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Mehr in Barrierefrei wohnen.
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, zum Beispiel Einmalhandschuhe oder Bettschutzeinlagen, zahlt sie bis zu 42 Euro im Monat.
- Technische Pflegehilfsmittel wie ein Pflegebett stellt sie bei Bedarf vorrangig leihweise zur Verfügung.
Für die Pflegenden selbst
Die Pflegekasse bietet kostenlose Pflegekurse an. Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt sie Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige. Mehr in Entlastung für pflegende Angehörige.
Was sich ändern kann
Das Bundesgesundheitsministerium hat im Juni 2026 den Entwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes vorgelegt, der ab 2027 Änderungen an den Leistungen vorsieht. Beschlossen ist er noch nicht. Die Beträge in diesem Beitrag entsprechen dem geltenden Recht, Stand September 2026. Prüfen Sie vor einem Antrag die aktuellen Beträge bei Ihrer Pflegekasse.
Häufige Fragen
Stand: 29. September 2026 · REHAMED Redaktion.
Hinweis
Dieser Beitrag informiert allgemein. Medizinische Beratung und Rechtsberatung können wir nicht geben. Bei Fragen zu Ihrer Gesundheit hilft Ihre Arztpraxis, bei Rechtsfragen eine Anwaltskanzlei oder ein Sozialverband.
Wir beraten kostenlos zur Versorgung mit unseren Produkten, nicht zu den Themen der Beiträge.