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Kurz erklärt

Wer hat Anspruch auf Pflegeberatung?

Die kurze Antwort

Alle, die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten oder beantragt haben. Die Beratung ist kostenlos und auf Wunsch auch zu Hause. Angehörige können mit Einverständnis einbezogen werden.

Stand: 27. September 2026

Illustration: Sprechblase mit Herz und Kalender mit Haken

Der Anspruch auf Pflegeberatung steht im Gesetz (§ 7a SGB XI). Nach einem ersten Antrag auf Pflegeleistungen muss die Pflegekasse Ihnen einen Beratungstermin anbieten, der spätestens zwei Wochen nach Antragseingang stattfindet. Alternativ stellt sie einen Beratungsgutschein für eine andere Beratungsstelle aus (§ 7b SGB XI).

Was die Beratung leistet

  • den Hilfebedarf systematisch erfassen
  • einen individuellen Versorgungsplan erstellen
  • bei Anträgen helfen und Leistungen vermitteln
  • die Umsetzung begleiten und bei Bedarf anpassen

Und der Beratungsbesuch?

Davon zu unterscheiden ist der Beratungsbesuch für Pflegegeldbezieher. Wer Pflegegeld bei Pflegegrad 2 bis 5 erhält, muss einmal im Halbjahr eine Beratung zu Hause abrufen. Bei Pflegegrad 4 und 5 ist auf Wunsch auch ein Besuch pro Quartal möglich (§ 37 Abs. 3 SGB XI). Der Besuch dient der Qualitätssicherung und der praktischen Unterstützung. Weitere Anlaufstellen finden Sie in Pflegeberatung, Pflegestützpunkt, EUTB.

Stand: 27. September 2026 · REHAMED Redaktion.

Hinweis

Dieser Beitrag informiert allgemein. Medizinische Beratung und Rechtsberatung können wir nicht geben. Bei Fragen zu Ihrer Gesundheit hilft Ihre Arztpraxis, bei Rechtsfragen eine Anwaltskanzlei oder ein Sozialverband.

Wir beraten kostenlos zur Versorgung mit unseren Produkten, nicht zu den Themen der Beiträge.