Was ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag sind 131 Euro im Monat für alle Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege ab Pflegegrad 1. Er ist zweckgebunden für Angebote, die Pflegende entlasten.
Der Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) soll pflegende Angehörige entlasten und die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person fördern. Er wird nicht ausgezahlt, sondern gegen Belege erstattet.
Wofür er genutzt werden kann
- anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, etwa Alltagsbegleitung oder Haushaltshilfe
- Tages- oder Nachtpflege
- Kurzzeitpflege
- Leistungen ambulanter Pflegedienste, bei Pflegegrad 2 bis 5 aber nicht für die Selbstversorgung
Wenn etwas übrig bleibt
Was Sie in einem Kalenderjahr nicht nutzen, verfällt nicht sofort. Der Rest lässt sich in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen, also bis zum 30. Juni des Folgejahres. Welche Anbieter anerkannt sind, erfahren Sie bei Ihrer Pflegekasse oder beim Pflegestützpunkt. Einen Überblick über alle Leistungen gibt Leistungen der Pflegeversicherung 2026.
Stand: 27. September 2026 · REHAMED Redaktion.
Hinweis
Dieser Beitrag informiert allgemein. Medizinische Beratung und Rechtsberatung können wir nicht geben. Bei Fragen zu Ihrer Gesundheit hilft Ihre Arztpraxis, bei Rechtsfragen eine Anwaltskanzlei oder ein Sozialverband.
Wir beraten kostenlos zur Versorgung mit unseren Produkten, nicht zu den Themen der Beiträge.