Was ist Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege ist eine Ersatzpflege, wenn die private Pflegeperson verhindert ist, etwa durch Urlaub oder Krankheit. Seit Juli 2025 gibt es dafür gemeinsam mit der Kurzzeitpflege bis zu 3.539 Euro im Jahr.
Auch pflegende Angehörige brauchen einmal eine Pause oder werden krank. Dann übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer Ersatzpflege (§ 39 SGB XI).
Die wichtigsten Regeln
- Anspruch besteht ab Pflegegrad 2 bei häuslicher Pflege.
- Seit Juli 2025 steht für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung (§ 42a SGB XI).
- Die frühere Vorpflegezeit von sechs Monaten ist entfallen.
- Verhinderungspflege ist für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr möglich. Das Pflegegeld wird in dieser Zeit zur Hälfte weitergezahlt.
- Ein Antrag vorab ist nicht nötig. Die Kosten reichen Sie bis zum Ende des folgenden Kalenderjahres ein.
Wer die Ersatzpflege übernimmt
Einspringen kann ein Pflegedienst, eine Betreuungskraft oder eine Privatperson. Übernehmen nahe Angehörige bis zum zweiten Grad oder Menschen aus demselben Haushalt die Pflege nicht erwerbsmäßig, erstattet die Pflegekasse im Kalenderjahr bis zum Zweifachen des monatlichen Pflegegeldes, dazu nachgewiesene Kosten wie Fahrtkosten (§ 39 Abs. 3 SGB XI). Stundenweise Verhinderungspflege ist ebenfalls möglich. Weitere Entlastungsangebote finden Sie in Entlastung für pflegende Angehörige.
Stand: 29. September 2026 · REHAMED Redaktion.
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