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Kurz erklärt

Was bedeutet Merkzeichen G?

Die kurze Antwort

Merkzeichen G steht für eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr. Es öffnet die Freifahrt mit Wertmarke oder eine Ermäßigung der Kfz-Steuer. Wer es bekommt und welche Vorteile es bringt.

Stand: 23. Oktober 2026

Illustration: Ausweis mit rundem Abzeichen, Fußweg mit Wegmarken und Stoppuhr

Das Merkzeichen G erhalten schwerbehinderte Menschen, die wegen einer Einschränkung ihres Gehvermögens Wegstrecken im Ortsverkehr nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder Gefahren zurücklegen können, die üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt werden (§ 229 Abs. 1 SGB IX). Ursache können auch innere Leiden, Anfälle oder Störungen der Orientierung sein. Das Merkzeichen steht auf der Rückseite des Ausweises, der dann einen orangefarbenen Aufdruck hat.

Wer das Merkzeichen G bekommt

Maßstab ist eine Strecke, die Menschen ohne Behinderung unabhängig vom Alter noch zu Fuß gehen: etwa zwei Kilometer in etwa einer halben Stunde. Auf die Wege an Ihrem Wohnort kommt es dabei nicht an. So regelt es die Versorgungsmedizin-Verordnung (Anlage, Teil D Nr. 1). Als erfüllt gelten die Voraussetzungen zum Beispiel

  • bei Funktionsstörungen der Beine oder der Lendenwirbelsäule, die sich auf das Gehen auswirken und für sich einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 bedingen (bei Schäden der Beine, die das Gehen besonders behindern, etwa einer Versteifung des Hüftgelenks, können die Voraussetzungen auch schon mit einem GdB von 40 erfüllt sein),
  • bei Herzschäden mit eingeschränkter Herzleistung mindestens nach Gruppe 3 oder bei dauerhaft eingeschränkter Lungenfunktion mindestens mittleren Grades,
  • bei anderen schweren inneren Leiden, etwa einer chronischen Niereninsuffizienz mit ausgeprägter Anämie,
  • bei hirnorganischen Anfällen erst ab mittlerer Anfallshäufigkeit mit einem GdB von mindestens 70, wenn die Anfälle überwiegend tagsüber auftreten,
  • bei Sehbehinderungen ab einem GdB von 70 und bei einer geistigen Behinderung mit einem GdB von 100, mit einem GdB von 80 oder 90 in den meisten Fällen.

Für Kinder gelten dieselben Kriterien wie für Erwachsene. Für den Ausweis ist immer ein Gesamt-GdB von mindestens 50 nötig. Umgekehrt ersetzt ein hoher GdB das Merkzeichen nicht: Auch mit einem GdB von 80 oder mehr weisen Sie die Gehbehinderung nur mit eingetragenem G nach (§ 229 Abs. 1 Satz 2 SGB IX). Wer aus medizinischen Gründen dauerhaft auch für sehr kurze Wege einen Rollstuhl braucht, zählt nach dem Gesetz zu den Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, siehe Merkzeichen aG (§ 229 Abs. 3 SGB IX).

Welche Vorteile das Merkzeichen G bringt

  • Freifahrt im Nahverkehr mit einer Wertmarke für 104 Euro im Jahr oder 53 Euro im Halbjahr (§ 228 SGB IX), mehr dazu in Wertmarke: mit dem Schwerbehindertenausweis kostenlos Bus und Bahn fahren,
  • stattdessen 50 Prozent Ermäßigung bei der Kfz-Steuer für ein Fahrzeug, beantragt beim Hauptzollamt, aber nie zusammen mit der Freifahrt (§ 3a Abs. 2 KraftStG),
  • eine Fahrtkostenpauschale von 900 Euro bei der Einkommensteuer, wenn der GdB mindestens 70 beträgt, abzüglich der zumutbaren Belastung (§ 33 Abs. 2a EStG), siehe Behinderten-Pauschbetrag 2026,
  • einen Mehrbedarf von 17 Prozent der Regelbedarfsstufe in der Sozialhilfe, wenn Sie die Altersgrenze erreicht haben oder voll erwerbsgemindert sind (§ 30 Abs. 1 SGB XII). Bei Regelbedarfsstufe 1 sind das 2026 im Monat 95,71 Euro, gezahlt frühestens ab dem Bescheid über das Merkzeichen.

Zum Parken auf Behindertenparkplätzen mit Rollstuhlsymbol berechtigt G nicht. Dafür brauchen Sie den blauen Parkausweis, etwa mit Merkzeichen aG oder Bl. Den orangefarbenen Parkausweis mit Parkerleichterungen erhalten Sie mit G nur zusammen mit dem Merkzeichen B. Dazu brauchen Sie einen GdB von mindestens 70 allein für Funktionsstörungen der Beine und der Lendenwirbelsäule, soweit sie sich auf das Gehen auswirken, und zugleich einen GdB von mindestens 50 für Herz oder Atmungsorgane (Verwaltungsvorschrift zu § 46 StVO). Maßgeblich sind die einzelnen GdB-Werte dieser Funktionsstörungen, nicht der Gesamt-GdB. Wer dieser Gruppe nach versorgungsärztlicher Feststellung gleichzustellen ist, erhält den Ausweis ebenfalls. Brauchen Sie in Bus und Bahn regelmäßig Hilfe, kommt zusätzlich das Merkzeichen B infrage.

So beantragen Sie das Merkzeichen

Sie beantragen das Merkzeichen G bei der Versorgungsbehörde Ihres Landes, zusammen mit der Feststellung der Schwerbehinderung oder später als Änderungsantrag (§ 152 SGB IX). Mehrere Länder, etwa Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz, bieten dafür einen Online-Antrag an. Beschreiben Sie, welche Wege Sie zu Fuß nicht mehr schaffen und was dabei passiert, etwa Schmerzen, Atemnot oder Stürze, und informieren Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt über den Antrag, damit der Befundbericht die Einschränkungen genau beschreibt. Einen Überblick über alle Merkzeichen gibt Schwerbehindertenausweis: Merkzeichen und Nachteilsausgleiche.

Stand: 23. Oktober 2026 · REHAMED Redaktion.

Hinweis

Dieser Beitrag informiert allgemein. Medizinische Beratung und Rechtsberatung können wir nicht geben. Bei Fragen zu Ihrer Gesundheit hilft Ihre Arztpraxis, bei Rechtsfragen eine Anwaltskanzlei oder ein Sozialverband.

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