Toilettenstuhl von der Krankenkasse: Arten, Antrag und Zuzahlung
Einen Toilettenstuhl bezahlt die Krankenkasse, wenn Sie die Toilette nicht rechtzeitig oder nur mit großen Schwierigkeiten nutzen können. Welche Arten es gibt, wie Sie ihn beantragen und was Sie zuzahlen, auch beim Duschrollstuhl.
- Die Krankenkasse zahlt einen Toilettenstuhl, wenn Sie die Toilette nicht rechtzeitig erreichen oder nur mit erheblichen Schwierigkeiten nutzen können.
- Mobile Toilettenstühle mit Rollen sind nicht dafür zugelassen, eine Person zu fahren. Dafür gibt es Toilettenrollstühle.
- Erwachsene zahlen 2026 zwischen 5 und 10 Euro zu, ab 2027 zwischen 7,50 und 15 Euro.
- Mit Pflegegrad ersetzt eine Empfehlung im Pflegegutachten oder die Empfehlung einer Pflegefachperson das Rezept.
Ein Toilettenstuhl ist ein Stuhl mit einer Sitzplatte mit Toilettenöffnung, unter die ein Eimer geschoben wird. Er kann überall in der Wohnung stehen, zum Beispiel neben dem Bett. Im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung stehen Toilettenstühle in der Produktgruppe 33 „Toilettenhilfen“ unter der Nummer 33.40.04.
Welche Arten es gibt
- Feststehende Toilettenstühle (33.40.04.0) haben einen Metallrahmen mit vier Standfüßen, eine abnehmbare, wasserfeste Sitzplatte und eine gepolsterte, wasserabweisende Abdeckung.
- Mobile Toilettenstühle (33.40.04.1) haben Lenkrollen mit Feststellbremse. Sie lassen sich in der Wohnung verschieben, sind aber ausdrücklich nicht dafür zugelassen, eine Person darin zu transportieren.
- Toilettenrollstühle sowie Dusch- und Toilettenrollstühle gehören zu den Rollstühlen (Produktgruppe 18). In ihnen kann man gefahren werden, und sie lassen sich über eine normale Toilette schieben.
- Duschrollstühle (18.46.03) sind für die Dusche gebaut, mit Hygieneausschnitt im Sitz, abnehmbaren oder wegklappbaren Armlehnen und wegschwenkbaren Fußstützen. Wer genug Kraft in Armen und Händen hat, bekommt ein Modell mit Greifreifen zum Selbstfahren, sonst einen Schieberollstuhl.
Wann die Krankenkasse zahlt
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten, wenn der Toilettenstuhl im Einzelfall erforderlich ist, um eine Behinderung auszugleichen oder den Erfolg einer Behandlung zu sichern (§ 33 SGB V). Das Hilfsmittelverzeichnis nennt zwei Fälle: Ein feststehender Toilettenstuhl kommt infrage, wenn Sie die Toilette nicht rechtzeitig erreichen und er deshalb in Ihrer Nähe stehen muss. Ein mobiler Toilettenstuhl kommt infrage, wenn Sie eine normale Toilette nur mit erheblichen Schwierigkeiten nutzen können, etwa weil Sie nicht sicher sitzen können. Der Toilettenstuhl soll auch helfen, Inkontinenzhilfen ganz oder teilweise zu vermeiden. Eine Liste bestimmter Diagnosen gibt es nicht.
Für einen Duschrollstuhl gelten zwei weitere Bedingungen: Andere Duschhilfen wie ein Duschhocker oder Duschstuhl reichen nicht aus, und Ihre Dusche lässt sich mit dem Rollstuhl befahren. Einen Duschrollstuhl können Sie zusätzlich zu Ihrem Alltagsrollstuhl bekommen, weil er einem anderen Zweck dient, der Körperpflege.
Nicht bezahlt die Krankenkasse handelsübliche Toilettenbecken und Toilettenbrillen, handelsübliche Haltegriffe, Duschmatten und fest montierte Badewannengriffe. Sie gelten als Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens. Mobile Badewannengriffe und Stützgriffe an Waschbecken und Toilette stehen dagegen im Hilfsmittelverzeichnis (04.40.05). Eine bodengleiche Dusche kann die Pflegekasse ab Pflegegrad 1 als Wohnumfeldverbesserung mit bis zu 4.180 Euro bezuschussen (§ 40 Abs. 4 SGB XI), mehr dazu in Barrierefrei wohnen.
Krankenkasse oder Pflegekasse?
Toilettenstühle, Toilettenrollstühle und Duschrollstühle sind doppelfunktionale Hilfsmittel: Sie können eine Behinderung ausgleichen und zugleich die Pflege erleichtern. Haben Sie einen Pflegegrad, entscheidet die Kasse, bei der Sie den Antrag stellen, für Kranken- und Pflegekasse zusammen (§ 40 Abs. 5 SGB XI). Die Zuzahlung richtet sich in beiden Fällen nach den Regeln der Krankenversicherung. Die Zuzahlung für Pflegehilfsmittel von bis zu 25 Euro gilt hier nicht.
So beantragen Sie den Toilettenstuhl
- Lassen Sie sich den Toilettenstuhl ärztlich verordnen. Auf dem Rezept genügt die Produktart oder die siebenstellige Positionsnummer, zum Beispiel 33.40.04.1 für einen mobilen Toilettenstuhl. Gesetzlich nötig ist die Verordnung nur, wenn eine ärztliche Entscheidung geboten ist. Verzichtet Ihre Kasse auf eine Genehmigung, darf sie die Verordnung zur Bedingung machen (§ 33 Abs. 5a SGB V).
- Lösen Sie das Rezept innerhalb von 28 Tagen ein. Danach verliert es seine Gültigkeit, wenn bis dahin weder die Versorgung begonnen hat noch ein Antrag bei der Kasse eingegangen ist (§ 8 Hilfsmittel-Richtlinie).
- Mit einem Pflegegrad geht es auch ohne Rezept: Empfiehlt der Medizinische Dienst den Toilettenstuhl im Pflegegutachten, gilt das als Antrag, wenn Sie zustimmen (§ 18b Abs. 3 SGB XI). Auch eine höchstens zwei Wochen alte Empfehlung einer Pflegefachperson, etwa vom Pflegedienst oder beim Beratungsbesuch, ersetzt die Verordnung (§ 40 Abs. 6 SGB XI).
- Mit dem Rezept wenden Sie sich an ein Sanitätshaus, das Vertragspartner Ihrer Kasse ist (§ 33 Abs. 6 SGB V). Es erstellt einen Kostenvoranschlag für die Kasse. Das Verfahren ist bei allen gesetzlichen Kassen gleich, ob AOK, Barmer, DAK oder TK.
Dient der Toilettenstuhl dem Ausgleich einer Behinderung, gelten die Fristen des Neunten Sozialgesetzbuchs: Kann die Kasse nicht innerhalb von zwei Monaten entscheiden und teilt sie Ihnen die Gründe nicht vorher schriftlich mit, gilt der Antrag als genehmigt (§ 18 SGB IX, siehe Genehmigungsfiktion). Die Kasse kann den Stuhl auch leihweise überlassen (§ 33 Abs. 5 SGB V). Für Duschrollstühle schreibt das Hilfsmittelverzeichnis vor, dass der Lieferant Sie persönlich in den Gebrauch einweist.
Was Sie zuzahlen
Erwachsene zahlen für einen Toilettenstuhl oder Duschrollstuhl 10 Prozent des Betrags, den die Kasse übernimmt, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro, aber nie mehr, als das Hilfsmittel kostet (§ 33 Abs. 8 und § 61 SGB V). Ab 1. Januar 2027 steigen Mindest- und Höchstbetrag auf 7,50 Euro und 15 Euro. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zahlen nichts. Haben Sie Ihre Belastungsgrenze von 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen erreicht, bei schwerwiegend chronischer Krankheit 1 Prozent, können Sie sich für den Rest des Jahres befreien lassen (§ 62 SGB V). Wählen Sie ein Modell mit Ausstattung über das Notwendige hinaus, zahlen Sie die Mehrkosten selbst (§ 33 Abs. 1 SGB V).
Für Kinder gelten im Hilfsmittelverzeichnis eigene Anforderungen an Toilettenstühle, etwa eine höhenverstellbare Fußauflage, eine Möglichkeit zur Fixierung und eine Rückenunterstützung. Außerdem gibt es Toilettenrollstühle und Duschrollstühle für Kinder und Jugendliche.
Häufige Fragen
- § 33 SGB V: Hilfsmittel
- § 61 SGB V: Zuzahlungen
- § 40 SGB XI: Pflegehilfsmittel und doppelfunktionale Hilfsmittel
- GKV-Spitzenverband: Hilfsmittelverzeichnis, Produktgruppe 33 Toilettenhilfen (Fortschreibung vom 11.12.2025)
- GKV-Spitzenverband: Hilfsmittelverzeichnis, Produktgruppe 18 Kranken- und Behindertenfahrzeuge (Fortschreibung vom 19.02.2024)
- Gemeinsamer Bundesausschuss: Hilfsmittel-Richtlinie
- § 18 SGB IX: Erstattung selbstbeschaffter Leistungen
- GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 24.07.2026 (Zuzahlungen ab 2027)
Stand: 23. Oktober 2026 · REHAMED Redaktion.
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