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Ratgeber

Assistenzsysteme beantragen: Verordnung, Erprobung, Kostenübernahme

Armunterstützung und Roboterarm sind hochwertige Hilfsmittel. Damit die Krankenkasse sie übernimmt, braucht es eine Begründung mit konkreten Alltagshandlungen und eine dokumentierte Erprobung. So gehen Sie vor.

Stand: 29. September 2026

Illustration: Antragsmappe mit Siegel und Zahnrad
Das Wichtigste in Kürze
  • Assistenzsysteme können Hilfsmittel der Krankenkasse sein.
  • Die Verordnung sollte konkrete Alltagshandlungen beschreiben.
  • Eine dokumentierte Erprobung zeigt, was im Alltag gelingt.
  • Gegen eine Ablehnung ist ein Widerspruch mit ergänzenden Stellungnahmen möglich.

Assistenzsysteme sind in der Hilfsmittelversorgung neuer als Rollstühle. Ein Antrag muss deshalb genau erklären, was das System im Alltag leistet. Der Grundablauf ist derselbe wie beim Rollstuhl, beschrieben in Der Weg zum Elektrorollstuhl.

1. Den Bedarf beschreiben

Die Diagnose allein begründet keinen Anspruch. Entscheidend ist die Beschreibung des Alltags: Welche Handlungen können Sie heute nicht selbst ausführen? Essen, trinken, sich kratzen, am Computer arbeiten, eine Tür öffnen? Wie oft brauchen Sie dafür fremde Hilfe? Diese Liste ist die Grundlage für die Verordnung.

2. Die Verordnung

Die Ärztin oder der Arzt verordnet das Hilfsmittel und begründet es mit den Funktionseinschränkungen und dem Ziel der Versorgung. Die Armunterstützungen iFLOAT und Orthopus Supporter haben eigene Hilfsmittelnummern in der Produktgruppe 02, den Adaptionshilfen. Hinweise zur Verordnung finden Sie in Die ärztliche Verordnung.

3. Die Erprobung

Bei REHAMED erproben Produktspezialisten das Assistenzsystem in Ihrer gewohnten Umgebung, am Esstisch, am Schreibtisch oder im Rollstuhl. Der Erprobungsbericht hält fest, welche Handlungen mit dem System gelingen und warum einfachere Lösungen nicht ausreichen. Er ist für die Krankenkasse der Nachweis, dass das System im Alltag funktioniert.

4. Antrag und Entscheidung

Das Sanitätshaus reicht Verordnung, Kostenvoranschlag und Erprobungsbericht bei der Krankenkasse ein. Die Kasse prüft den Einzelfall, bei Bedarf mit dem Medizinischen Dienst. Auch ein Roboterarm kann übernommen werden, wenn ein medizinischer Bedarf und eine fachliche Indikation vorliegen. Entschieden wird im Einzelfall.

5. Wenn abgelehnt wird

Gegen eine Ablehnung können Sie Widerspruch einlegen. Ergänzende ärztliche und therapeutische Stellungnahmen und eine genaue Beschreibung des Alltags stützen ihn.

Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich zur Versorgung mit unseren Produkten: Elektrorollstühle, Sitz- und Rückensysteme, Steuerungen und Assistenzsysteme.

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Häufige Fragen

Stand: 29. September 2026 · REHAMED Redaktion.

Hinweis

Dieser Beitrag informiert allgemein. Medizinische Beratung und Rechtsberatung können wir nicht geben. Bei Fragen zu Ihrer Gesundheit hilft Ihre Arztpraxis, bei Rechtsfragen eine Anwaltskanzlei oder ein Sozialverband.

Wir beraten kostenlos zur Versorgung mit unseren Produkten, nicht zu den Themen der Beiträge.