Der Weg zum Elektrorollstuhl: von der Verordnung bis zur Genehmigung
Verordnung, Erprobung, Kostenvoranschlag, Entscheidung der Krankenkasse: So läuft die Versorgung mit einem Elektrorollstuhl ab, und das können Sie selbst dazu beitragen.
- Am Anfang steht eine ärztliche Verordnung mit klarer Begründung.
- Das Sanitätshaus stellt den Antrag nach Beratung und Erprobung.
- Für die Entscheidung gelten die Fristen des SGB IX. Fragen Sie nach, wenn nichts passiert.
- Erwachsene zahlen 10 Prozent zu, mindestens 5 und höchstens 10 Euro.
Ein Elektrorollstuhl ist ein Hilfsmittel. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten, wenn er im Einzelfall erforderlich ist, um eine Behinderung auszugleichen, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder den Erfolg einer Behandlung zu sichern (§ 33 SGB V). Der Weg dorthin hat fünf Schritte.
1. Die ärztliche Verordnung
Am Anfang steht in der Regel eine Verordnung. Wichtig ist eine aussagekräftige Begründung: Welche Diagnose liegt vor, welche Funktionen sind eingeschränkt, und warum reicht ein einfacheres Hilfsmittel nicht aus, etwa weil die Kraft für einen Greifreifenrollstuhl fehlt? Je konkreter die Verordnung den Alltag beschreibt, desto leichter fällt der Krankenkasse die Entscheidung. Mehr in Die ärztliche Verordnung.
2. Beratung und Erprobung
Mit der Verordnung wenden Sie sich an ein Sanitätshaus, das Vertragspartner Ihrer Krankenkasse ist. Gemeinsam mit Produktspezialisten wird ermittelt, was Sie brauchen. Bei REHAMED gehört dazu eine Erprobung in Ihrer gewohnten Umgebung. Wir probieren das Hilfsmittel mit Ihnen dort aus, wo Sie es später nutzen.
3. Kostenvoranschlag und Antrag
Das Sanitätshaus erstellt einen Kostenvoranschlag und reicht ihn mit Verordnung und Erprobungsbericht bei der Krankenkasse ein. Ein Erprobungsbericht, der Situationen aus Ihrem Alltag dokumentiert, zeigt, dass das Hilfsmittel dort funktioniert.
4. Die Entscheidung der Krankenkasse
Die Krankenkasse prüft den Antrag, bei Bedarf mit einem Gutachten des Medizinischen Dienstes. Weil ein Elektrorollstuhl eine Behinderung ausgleicht, gelten die Fristen des SGB IX: drei Wochen ohne Gutachten, zwei Wochen nach Vorliegen eines Gutachtens (§ 14 SGB IX). Kann die Kasse nicht innerhalb von zwei Monaten entscheiden, muss sie Ihnen das begründet mitteilen (§ 18 SGB IX). Notieren Sie, wann der Antrag eingegangen ist, und fragen Sie nach, wenn Sie nichts hören. Einzelheiten in Wie lange darf die Krankenkasse brauchen?
5. Auslieferung und Einweisung
Nach der Genehmigung wird der Rollstuhl bestellt, angepasst und ausgeliefert. Zur Übergabe gehört eine Einweisung: Wie funktionieren Steuerung und Sitzverstellfunktionen, wie wird geladen, wen rufen Sie bei Problemen an? Überlässt die Krankenkasse den Rollstuhl leihweise, bleibt er ihr Eigentum (§ 33 Abs. 5 SGB V).
Was kostet mich das?
Erwachsene leisten für Hilfsmittel die gesetzliche Zuzahlung: 10 Prozent des Preises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro (§ 33 Abs. 8 und § 61 SGB V). Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zahlen nichts zu. Wer die Belastungsgrenze erreicht, 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt oder 1 Prozent bei schwerwiegend chronisch Kranken, kann sich für den Rest des Jahres befreien lassen (§ 62 SGB V). Wählen Sie eine Ausstattung, die über das Notwendige hinausgeht, tragen Sie die Mehrkosten selbst (§ 33 Abs. 1 SGB V).
Nicht immer ist die Krankenkasse zuständig
Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall ist die gesetzliche Unfallversicherung zuständig. Geht es um die Teilhabe am Arbeitsleben, kommen auch die Rentenversicherung oder die Agentur für Arbeit in Frage. Stellen Sie den Antrag im Zweifel trotzdem. Der Träger, bei dem er eingeht, muss innerhalb von zwei Wochen klären, ob er zuständig ist, und ihn sonst weiterleiten (§ 14 SGB IX).
Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich zur Versorgung mit unseren Produkten: Elektrorollstühle, Sitz- und Rückensysteme, Steuerungen und Assistenzsysteme.
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Stand: 29. September 2026 · REHAMED Redaktion.
Hinweis
Dieser Beitrag informiert allgemein. Medizinische Beratung und Rechtsberatung können wir nicht geben. Bei Fragen zu Ihrer Gesundheit hilft Ihre Arztpraxis, bei Rechtsfragen eine Anwaltskanzlei oder ein Sozialverband.
Wir beraten kostenlos zur Versorgung mit unseren Produkten, nicht zu den Themen der Beiträge.