Was prüft der Medizinische Dienst?
Der Medizinische Dienst (MD) begutachtet im Auftrag der Krankenkasse, ob ein Hilfsmittel im Einzelfall erforderlich ist. Er entscheidet nicht selbst, seine Einschätzung hat aber Gewicht.
Bei teuren oder besonderen Hilfsmitteln kann die Krankenkasse den Medizinischen Dienst beauftragen, früher MDK genannt (§ 275 SGB V). Er ist ein eigenständiger Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
Was geprüft wird
Der MD beurteilt, ob das beantragte Hilfsmittel im Einzelfall erforderlich ist. Welche Einschränkungen liegen vor? Kann ein einfacheres Hilfsmittel den Bedarf decken? Passt das Hilfsmittel zu Ihren Fähigkeiten? Die Begutachtung erfolgt nach Aktenlage oder bei einem Hausbesuch.
So bereiten Sie sich vor
- Halten Sie aktuelle Arzt- und Therapieberichte bereit.
- Beschreiben Sie konkrete Situationen aus Ihrem Alltag, in denen es ohne Hilfsmittel nicht geht.
- Bitten Sie eine vertraute Person, beim Hausbesuch dabei zu sein.
Das Gutachten einsehen
Sie haben das Recht, das Gutachten einzusehen (§ 25 SGB X). Das ist vor allem wichtig, wenn Sie gegen eine Ablehnung Widerspruch einlegen wollen.
Stand: 29. September 2026 · REHAMED Redaktion.
Hinweis
Dieser Beitrag informiert allgemein. Medizinische Beratung und Rechtsberatung können wir nicht geben. Bei Fragen zu Ihrer Gesundheit hilft Ihre Arztpraxis, bei Rechtsfragen eine Anwaltskanzlei oder ein Sozialverband.
Wir beraten kostenlos zur Versorgung mit unseren Produkten, nicht zu den Themen der Beiträge.