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Ratgeber

Kfz-Hilfe: Zuschuss für Auto, Umbau und Führerschein

Wer wegen einer Behinderung auf ein Auto angewiesen ist, kann Kfz-Hilfe bekommen: einen Zuschuss zum Fahrzeug, den vollständig bezahlten Umbau und Hilfe beim Führerschein. Wer zahlt, wie viel es 2026 gibt und wann Sie den Antrag stellen.

Stand: 23. Oktober 2026

Illustration: Kleinbus mit Seitenlift und Autoschlüssel mit Haken
Das Wichtigste in Kürze
  • Die Kfz-Hilfe umfasst einen Zuschuss zum Fahrzeug, die behinderungsbedingte Zusatzausstattung und einen Zuschuss zum Führerschein.
  • Den Umbau bezahlt der Träger vollständig, unabhängig vom Einkommen.
  • Für das Fahrzeug werden höchstens 22.000 Euro berücksichtigt, der Zuschuss richtet sich nach dem Einkommen.
  • Stellen Sie den Antrag, bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben.

Kraftfahrzeughilfe, kurz Kfz-Hilfe, unterstützt Menschen, die wegen ihrer Behinderung dauerhaft auf ein Auto angewiesen sind. Für den Weg zur Arbeit oder Ausbildung ist sie in der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV) geregelt. Wer das Auto für den Alltag braucht, etwa im Ruhestand, kann eine vergleichbare Leistung der Eingliederungshilfe erhalten.

Was die Kfz-Hilfe umfasst

Die Kfz-Hilfe besteht aus drei Leistungen (§ 2 KfzHV):

  • einem Zuschuss zur Beschaffung eines Fahrzeugs,
  • der Übernahme der behinderungsbedingten Zusatzausstattung,
  • einem Zuschuss zum Führerschein.

Zur Zusatzausstattung gehört alles, was nur wegen der Behinderung nötig ist. Die Deutsche Rentenversicherung nennt als Beispiele eine Auffahrrampe für Rollstühle, Ein- und Aussteighilfen, Rollstuhlverladehilfen, Handbediengeräte für Gas und Bremse und orthopädische Fahrersitze. Extras, die der Hersteller ohnehin anbietet, übernimmt sie nur bis zu Höchstbeträgen, ein Automatikgetriebe zum Beispiel bis 1.636 Euro. Wie der Rollstuhl im Fahrzeug gesichert wird, erklärt Im Auto im Rollstuhl sitzen.

Wer die Kfz-Hilfe zahlt

Die KfzHV gilt für die Träger der Teilhabe am Arbeitsleben (§ 1 KfzHV): die gesetzliche Rentenversicherung, die Bundesagentur für Arbeit, die gesetzliche Unfallversicherung, die Soziale Entschädigung, die Soldatenentschädigung und die Integrationsämter, die je nach Land auch Inklusionsämter heißen. Welcher Träger zuständig ist, hängt unter anderem von Ihren Versicherungszeiten und der Ursache der Behinderung ab. Die Rentenversicherung setzt eine Wartezeit von 15 Jahren oder den Bezug einer Erwerbsminderungsrente voraus. Sie leistet auch, wenn ohne die Kfz-Hilfe eine Erwerbsminderungsrente zu zahlen wäre oder die Kfz-Hilfe direkt an eine Reha der Rentenversicherung anschließt (§ 11 SGB VI). Außerdem müssen Sie mehr als 603 Euro im Monat verdienen. Die Bundesagentur für Arbeit leistet nur, wenn kein anderer Träger zuständig ist. Das Integrationsamt ist in der Praxis vor allem für schwerbehinderte Beamte und Selbstständige zuständig.

Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall zahlt die Unfallversicherung die Kfz-Hilfe auch für die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, nicht nur für den Arbeitsweg (§ 40 SGB VII). Die Krankenkasse gehört nicht zu den Trägern der Kfz-Hilfe. Geht Ihr Antrag bei einem Träger ein, der nicht zuständig ist, muss er das innerhalb von zwei Wochen feststellen und den Antrag weiterleiten (§ 14 SGB IX).

Die Voraussetzungen

Kfz-Hilfe für den Beruf setzt voraus, dass Sie (§ 3 KfzHV)

  • wegen Ihrer Behinderung nicht nur vorübergehend auf ein Auto angewiesen sind, um zur Arbeit, zur Ausbildung oder zu einer beruflichen Bildungsmaßnahme zu kommen, und
  • das Auto selbst fahren können oder eine andere Person für Sie fährt.

Haben Sie bereits ein geeignetes Fahrzeug, dessen weitere Nutzung Ihnen zumutbar ist, gibt es keinen Zuschuss für ein neues (§ 4 Abs. 1 KfzHV). Das Fahrzeug muss nach Größe und Ausstattung zu Ihrer Behinderung passen und den nötigen Umbau ohne unverhältnismäßigen Mehraufwand erlauben (§ 4 Abs. 2 KfzHV).

Wie viel es für das Fahrzeug gibt

Gefördert wird der Kaufpreis bis höchstens 22.000 Euro (§ 5 Abs. 1 KfzHV). Diesen Betrag gibt es seit Juni 2021, vorher waren es 9.500 Euro. Erfordert die Behinderung zwingend ein teureres Fahrzeug, wird ein höherer Betrag zugrunde gelegt (§ 5 Abs. 2 KfzHV). Die Bundesagentur für Arbeit nennt als Beispiel, dass Sie im Rollstuhl in das Auto hineinfahren müssen. Der Verkehrswert Ihres bisherigen Autos und vorrangige Zuschüsse anderer Stellen werden abgezogen (§ 5 Abs. 3 KfzHV).

Welchen Anteil dieses Betrags Sie erhalten, hängt von Ihrem monatlichen Nettoeinkommen ab (§ 6 KfzHV). Mit der Bezugsgröße 2026 von 3.955 Euro im Monat ergeben sich diese Stufen, die sich jedes Jahr zum 1. Januar mit der Bezugsgröße ändern:

  • bis 1.585 Euro: 100 Prozent
  • bis 1.780 Euro: 88 Prozent
  • bis 1.980 Euro: 76 Prozent
  • bis 2.180 Euro: 64 Prozent
  • bis 2.375 Euro: 52 Prozent
  • bis 2.575 Euro: 40 Prozent
  • bis 2.770 Euro: 28 Prozent
  • bis 2.970 Euro: 16 Prozent

Maßgeblich ist das Nettoeinkommen, bei der Rentenversicherung das des Monats vor dem Antrag. Pflegegeld und Blindengeld zählen dort nicht als Einkommen. Für jeden Familienangehörigen, den Sie unterhalten, werden 475 Euro abgezogen (§ 6 Abs. 2 KfzHV). Ein Beispiel: Bei 2.000 Euro netto, einem Kind, einem Kaufpreis von 22.000 Euro und ohne Altwagen zählen 1.525 Euro Einkommen. Das liegt unter 1.585 Euro, der Zuschuss beträgt also 22.000 Euro. Liegt das Einkommen über 2.970 Euro, sieht die Tabelle keinen Zuschuss vor. Um besondere Härten zu vermeiden, kann der Träger abweichen oder ein zinsloses Darlehen geben (§ 9 KfzHV).

Auch einen Gebrauchtwagen kann der Träger fördern, wenn er zur Behinderung passt und sein Verkehrswert mindestens 50 Prozent des damaligen Neuwagenpreises beträgt (§ 4 Abs. 3 KfzHV). Ein weiteres Fahrzeug soll frühestens fünf Jahre nach dem zuletzt geförderten bezuschusst werden (§ 6 Abs. 4 KfzHV). Ein geleastes Auto fördert die Rentenversicherung nicht.

Umbau und Führerschein

Die Kosten der behinderungsbedingten Zusatzausstattung, ihres Einbaus, ihrer technischen Überprüfung und ihrer Reparatur werden vollständig übernommen, unabhängig vom Einkommen (§ 7 KfzHV). Das gilt auch, wenn die Ausstattung wegen der Behinderung einer anderen Person nötig ist, die für Sie fährt. Prüfungen und Reparaturen beantragen Sie spätestens einen Monat nach der Rechnung (§ 10 KfzHV). Die Zusatzausstattung wird auch dann gefördert, wenn es für das Auto selbst wegen des Einkommens keinen Zuschuss gibt, und auch als Nachrüstung eines vorhandenen Autos.

Zum Führerschein gibt es einen Zuschuss nach Einkommen, 2026 bis 1.585 Euro netto die vollen Kosten, bis 2.180 Euro zwei Drittel und bis 2.970 Euro ein Drittel (§ 8 Abs. 1 KfzHV). Behinderungsbedingte Untersuchungen, Ergänzungsprüfungen und Eintragungen in einen vorhandenen Führerschein werden vollständig bezahlt (§ 8 Abs. 2 KfzHV).

Ohne Beruf: Leistungen der Eingliederungshilfe

Wer nicht erwerbstätig ist, kann Leistungen zur Mobilität aus der Eingliederungshilfe bekommen. Voraussetzung ist, dass Ihnen öffentliche Verkehrsmittel wegen Art und Schwere der Behinderung nicht zumutbar sind und Sie für die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ständig auf ein Auto angewiesen sind (§ 83 Abs. 2 und § 114 SGB IX). Ein Auto fördert die Eingliederungshilfe nur, wenn ein Beförderungsdienst nicht zumutbar oder nicht wirtschaftlich ist.

Die Leistungen orientieren sich an der KfzHV und umfassen zusätzlich Instandhaltung und Betriebskosten (§ 83 Abs. 3 SGB IX). Die Einkommensstaffel der KfzHV gilt hier nicht, sondern die Regeln der Eingliederungshilfe zu Einkommen und Vermögen. Vermögen bleibt dort 2026 bis 71.190 Euro frei (§ 139 SGB IX), ein angemessenes Auto ist geschützt. Für Kinder und Jugendliche übernimmt die Eingliederungshilfe den behinderungsbedingten Mehraufwand beim Kauf und die Zusatzausstattung (§ 83 Abs. 4 SGB IX).

So stellen Sie den Antrag

  • Beantragen Sie die Leistung, bevor Sie den Kaufvertrag für Fahrzeug und Umbau abschließen und bevor die Fahrschule beginnt (§ 10 KfzHV). Die Rentenversicherung empfiehlt, erst nach der Bewilligung zu unterschreiben.
  • Legen Sie ärztliche Unterlagen bei, aus denen hervorgeht, warum Sie auf ein Auto angewiesen sind.
  • Holen Sie Angebote für Fahrzeug und Umbau ein und reichen Sie sie mit dem Antrag ein.
  • Unterstützung beim Antrag bietet die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB).

Häufige Fragen

Stand: 23. Oktober 2026 · REHAMED Redaktion.

Hinweis

Dieser Beitrag informiert allgemein. Medizinische Beratung und Rechtsberatung können wir nicht geben. Bei Fragen zu Ihrer Gesundheit hilft Ihre Arztpraxis, bei Rechtsfragen eine Anwaltskanzlei oder ein Sozialverband.

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