Kurzzeitpflege
Vorübergehende vollstationäre Pflege, etwa im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt oder wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht möglich ist (§ 42 SGB XI).
Stand: 30. September 2026
Im Detail
Seit Juli 2025 steht für Kurzzeit- und Verhinderungspflege ab Pflegegrad 2 ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung, der flexibel genutzt werden kann. Auch der Entlastungsbetrag lässt sich für Kurzzeitpflege einsetzen.
Mehr in Leistungen der Pflegeversicherung 2026 im Überblick.
Auch genanntstationäre KurzzeitpflegeKurzzeitpflegeplatz
Hinweis
Dieser Eintrag erklärt einen Begriff allgemein. Medizinische Beratung und Rechtsberatung können wir nicht geben.
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