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Lexikon · Angehörige & Pflege

Kurzzeitpflege

Vorübergehende vollstationäre Pflege, etwa im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt oder wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht möglich ist (§ 42 SGB XI).

Stand: 30. September 2026

Seit Juli 2025 steht für Kurzzeit- und Verhinderungspflege ab Pflegegrad 2 ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung, der flexibel genutzt werden kann. Auch der Entlastungsbetrag lässt sich für Kurzzeitpflege einsetzen.

Mehr in Leistungen der Pflegeversicherung 2026 im Überblick.

Auch genanntstationäre KurzzeitpflegeKurzzeitpflegeplatz

Hinweis

Dieser Eintrag erklärt einen Begriff allgemein. Medizinische Beratung und Rechtsberatung können wir nicht geben.

Wir beraten kostenlos zur Versorgung mit unseren Produkten, nicht zu den Themen des Lexikons.

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