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Lexikon · Angehörige & Pflege

Verhinderungspflege

Ersatzpflege, wenn die private Pflegeperson verhindert ist. Seit Juli 2025 steht dafür gemeinsam mit der Kurzzeitpflege ein Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung.

Stand: 30. September 2026

Verhinderungspflege ist ab Pflegegrad 2 für bis zu acht Wochen im Jahr möglich. Das Pflegegeld wird in dieser Zeit zur Hälfte weitergezahlt. Die frühere Vorpflegezeit ist entfallen.

Mehr in Was ist Verhinderungspflege?

Auch genanntErsatzpflegeUrlaubspflegeJahresbetragEntlastungsbudget

Hinweis

Dieser Eintrag erklärt einen Begriff allgemein. Medizinische Beratung und Rechtsberatung können wir nicht geben.

Wir beraten kostenlos zur Versorgung mit unseren Produkten, nicht zu den Themen des Lexikons.

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