Verhinderungspflege
Ersatzpflege, wenn die private Pflegeperson verhindert ist. Seit Juli 2025 steht dafür gemeinsam mit der Kurzzeitpflege ein Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung.
Stand: 30. September 2026
Im Detail
Verhinderungspflege ist ab Pflegegrad 2 für bis zu acht Wochen im Jahr möglich. Das Pflegegeld wird in dieser Zeit zur Hälfte weitergezahlt. Die frühere Vorpflegezeit ist entfallen.
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Auch genanntErsatzpflegeUrlaubspflegeJahresbetragEntlastungsbudget
Hinweis
Dieser Eintrag erklärt einen Begriff allgemein. Medizinische Beratung und Rechtsberatung können wir nicht geben.
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