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Lexikon · Angehörige & Pflege

Entlastungsbetrag

131 Euro im Monat, die allen Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege ab Pflegegrad 1 zustehen, zweckgebunden für Angebote, die Pflegende entlasten.

Stand: 30. September 2026

Der Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) wird gegen Belege erstattet, etwa für Alltagsbegleitung, Tages- oder Nachtpflege. Nicht genutzte Beträge lassen sich ins erste Halbjahr des Folgejahres übertragen.

Mehr in Was ist der Entlastungsbetrag?

Auch genannt§ 45b SGB XIEntlastungsleistung

Hinweis

Dieser Eintrag erklärt einen Begriff allgemein. Medizinische Beratung und Rechtsberatung können wir nicht geben.

Wir beraten kostenlos zur Versorgung mit unseren Produkten, nicht zu den Themen des Lexikons.

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