Pflegegrad beantragen: So läuft die Begutachtung
Ein Pflegegrad öffnet den Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung. Wie Sie ihn beantragen, was bei der Begutachtung passiert und wie Sie sich vorbereiten.
- Den Antrag stellen Sie bei der Pflegekasse, ein Anruf genügt.
- Gutachter bewerten die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen.
- Die Pflegekasse muss spätestens 25 Arbeitstage nach dem Antrag entscheiden.
- Ein Pflegetagebuch hilft, den Alltag realistisch zu schildern.
Die Pflegeversicherung unterstützt Menschen, die im Alltag dauerhaft auf Hilfe angewiesen sind. Voraussetzung ist ein Pflegegrad, von 1 bei geringen bis 5 bei schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit.
Der Antrag
Den Antrag stellen Sie bei der Pflegekasse, die zu Ihrer Krankenkasse gehört. Ein formloser Anruf oder ein kurzes Schreiben genügt. Leistungen gibt es ab dem Monat der Antragstellung. Angehörige können den Antrag mit Vollmacht stellen. Nach dem ersten Antrag muss die Pflegekasse Ihnen innerhalb von zwei Wochen eine Pflegeberatung anbieten.
Die Begutachtung
Die Pflegekasse beauftragt bei gesetzlich Versicherten den Medizinischen Dienst, bei privat Versicherten Medicproof. Eine Gutachterin oder ein Gutachter besucht die Person zu Hause und bewertet, wie selbstständig sie in sechs Bereichen ist:
- Mobilität
- kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung, etwa Waschen, Anziehen und Essen
- Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Aus den gewichteten Punkten ergibt sich der Pflegegrad (§ 15 SGB XI).
So bereiten Sie sich vor
- Führen Sie ein bis zwei Wochen lang ein Pflegetagebuch: Wobei wird geholfen, wie lange und wie oft?
- Legen Sie Arztberichte, Medikamentenplan und die vorhandenen Hilfsmittel bereit.
- Schildern Sie den Alltag so, wie er an schlechten Tagen ist, nicht nur an guten.
- Seien Sie als Angehörige oder Angehöriger beim Termin dabei.
Die Entscheidung
Die Pflegekasse muss Ihnen ihre Entscheidung spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang schriftlich mitteilen. Schafft sie das nicht, zahlt sie für jede angefangene Woche der Verzögerung 70 Euro (§ 18c SGB XI). Mit dem Bescheid erhalten Sie das Gutachten. Sind Sie nicht einverstanden, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Verschlechtert sich die Situation später, ist ein Antrag auf Höherstufung möglich. Welche Leistungen es gibt, zeigt Leistungen der Pflegeversicherung 2026.
Häufige Fragen
Stand: 29. September 2026 · REHAMED Redaktion.
Hinweis
Dieser Beitrag informiert allgemein. Medizinische Beratung und Rechtsberatung können wir nicht geben. Bei Fragen zu Ihrer Gesundheit hilft Ihre Arztpraxis, bei Rechtsfragen eine Anwaltskanzlei oder ein Sozialverband.
Wir beraten kostenlos zur Versorgung mit unseren Produkten, nicht zu den Themen der Beiträge.