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Ratgeber

Wer zahlt was? Zuständigkeiten bei Kindern mit Behinderung

Krankenkasse, Pflegekasse, Eingliederungshilfe, Jugendhilfe, Frühförderung: Welche Stelle bei Kindern mit Behinderung wofür zuständig ist, und was Eltern tun können.

Stand: 29. September 2026

Illustration: Bausteine mit Herz, Haus und Kreuz
Das Wichtigste in Kürze
  • Hilfsmittel wie Rollstühle zahlt die Krankenkasse, für Kinder ohne Zuzahlung.
  • Auch Kinder können einen Pflegegrad erhalten.
  • Eingliederungs- und Jugendhilfe sind für Teilhabe zuständig.
  • Frühförderung unterstützt Kinder bis zum Schuleintritt.

An der Versorgung eines Kindes mit Behinderung können Krankenkasse, Pflegekasse, Frühförderung, Eingliederungshilfe und Jugendhilfe beteiligt sein. Für Eltern gilt: Der Träger, bei dem ein Antrag eingeht, muss ihn weiterleiten, wenn er nicht zuständig ist (§ 14 SGB IX).

Die Krankenkasse

Sie zahlt Hilfsmittel wie Rollstühle, Sitzsysteme und Steuerungen, wenn sie im Einzelfall erforderlich sind (§ 33 SGB V). Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit. Auch Physio- und Ergotherapie laufen über die Krankenkasse.

Die Pflegekasse

Auch Kinder können einen Pflegegrad erhalten. Maßstab ist, wie weit ihre Selbstständigkeit im Vergleich zu gleichaltrigen Kindern ohne Beeinträchtigung eingeschränkt ist (§ 15 Abs. 7 SGB XI). Dann gibt es Leistungen wie Pflegegeld, Entlastungsbetrag und Zuschüsse zum Wohnungsumbau. Mehr in Pflegegrad beantragen.

Frühförderung

Für Kinder bis zum Schuleintritt gibt es Frühförderung, auch als Komplexleistung aus heilpädagogischen und medizinisch-therapeutischen Angeboten (§ 46 SGB IX). Anlaufstellen sind interdisziplinäre Frühförderstellen und Sozialpädiatrische Zentren.

Eingliederungshilfe und Jugendhilfe

Für Leistungen zur Teilhabe, etwa Schulbegleitung, Assistenz oder Hilfen in der Freizeit, ist bei körperlichen und geistigen Behinderungen die Eingliederungshilfe zuständig, bei seelischen Behinderungen die Jugendhilfe (§ 35a SGB VIII).

Was Eltern tun können

Führen Sie einen Ordner mit allen Berichten, Bescheiden und Anträgen. Holen Sie sich Unterstützung bei der EUTB, beim SPZ oder bei Elternverbänden. Und stellen Sie Anträge im Zweifel lieber früh als spät.

Häufige Fragen

Stand: 29. September 2026 · REHAMED Redaktion.

Hinweis

Dieser Beitrag informiert allgemein. Medizinische Beratung und Rechtsberatung können wir nicht geben. Bei Fragen zu Ihrer Gesundheit hilft Ihre Arztpraxis, bei Rechtsfragen eine Anwaltskanzlei oder ein Sozialverband.

Wir beraten kostenlos zur Versorgung mit unseren Produkten, nicht zu den Themen der Beiträge.