Zum Inhalt springen
Ratgeber

Pflegeberatung, Pflegestützpunkt, EUTB: Hier finden Angehörige Rat

Zu Leistungen, Anträgen, Hilfsmitteln und zur eigenen Belastung gibt es kostenlose Beratung. Welche Stellen es gibt und wofür sie zuständig sind.

Stand: 29. September 2026

Illustration: Wegweiser mit drei Schildern und Herz
Das Wichtigste in Kürze
  • Wer Pflegeleistungen erhält oder beantragt, hat Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung.
  • Pflegestützpunkte beraten wohnortnah zu allen Fragen der Pflege.
  • Die EUTB berät unabhängig zu Rehabilitation und Teilhabe.
  • REHAMED berät kostenlos zur Versorgung mit seinen Produkten, nicht zu Pflegeleistungen.

Zu Pflegeleistungen, Anträgen und Teilhabe gibt es kostenlose Beratungsstellen. Sie unterscheiden sich darin, wer sie trägt und wofür sie zuständig sind.

Pflegeberatung

Wer Leistungen der Pflegeversicherung erhält oder beantragt, hat Anspruch auf individuelle Pflegeberatung (§ 7a SGB XI). Pflegeberaterinnen und Pflegeberater ermitteln den Bedarf, erstellen einen Versorgungsplan und helfen bei Anträgen, auf Wunsch auch zu Hause. Angehörige können die Beratung mit Einverständnis der pflegebedürftigen Person nutzen.

Pflegestützpunkte

Pflegestützpunkte beraten wohnortnah zu allen Fragen der Pflege und vermitteln Angebote vor Ort. Es gibt sie in den Bundesländern, die ihre Einrichtung bestimmt haben (§ 7c SGB XI). Ob es in Ihrer Nähe einen gibt, erfahren Sie bei Ihrer Pflegekasse.

EUTB

Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) berät Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen kostenlos zu Rehabilitation und Teilhabe (§ 32 SGB IX). Sie ist unabhängig von Kostenträgern und Anbietern. Das Gesetz sieht vor, dass dabei die Beratung von Betroffenen für Betroffene besonders berücksichtigt wird.

Weitere Anlaufstellen

  • Sozialverbände wie VdK und SoVD beraten und vertreten ihre Mitglieder, auch bei Widersprüchen.
  • Selbsthilfeorganisationen wie die Deutsche Gesellschaft für Muskelkranke oder die Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft kennen die Besonderheiten einzelner Erkrankungen.
  • Die Pflegekassen bieten kostenlose Pflegekurse an (§ 45 SGB XI).

Rund um Hilfsmittel

Zur Versorgung mit einem Elektrorollstuhl, einem Sitzsystem, einer Steuerung oder einem Assistenzsystem aus unserem Sortiment berät REHAMED kostenlos, gemeinsam mit dem Sanitätshaus Ihrer Wahl und in Ihrer gewohnten Umgebung. Zu Pflegeleistungen und Anträgen bei der Pflegekasse beraten die oben genannten Stellen.

Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich zur Versorgung mit unseren Produkten: Elektrorollstühle, Sitz- und Rückensysteme, Steuerungen und Assistenzsysteme.

Kostenlose Beratung starten

Häufige Fragen

Stand: 29. September 2026 · REHAMED Redaktion.

Hinweis

Dieser Beitrag informiert allgemein. Medizinische Beratung und Rechtsberatung können wir nicht geben. Bei Fragen zu Ihrer Gesundheit hilft Ihre Arztpraxis, bei Rechtsfragen eine Anwaltskanzlei oder ein Sozialverband.

Wir beraten kostenlos zur Versorgung mit unseren Produkten, nicht zu den Themen der Beiträge.