Zum Inhalt springen
Ratgeber

Klage vor dem Sozialgericht: Ablauf, Kosten und Eilverfahren

Wenn auch der Widerspruch scheitert, entscheidet das Sozialgericht. Wie eine Klage abläuft, was sie kostet, wie lange sie dauert und wann ein Eilverfahren in Frage kommt.

Stand: 29. September 2026

Illustration: Waage der Justiz und Richterhammer
Das Wichtigste in Kürze
  • Die Klage muss innerhalb eines Monats nach dem Widerspruchsbescheid eingehen.
  • Für Versicherte ist das Verfahren gerichtskostenfrei.
  • Vor dem Sozialgericht besteht kein Anwaltszwang.
  • Bei dringendem Bedarf kann ein Eilantrag gestellt werden.

Weist die Krankenkasse Ihren Widerspruch zurück, bleibt der Weg zum Sozialgericht. Für Versicherte ist er kostenfrei und ohne Anwalt möglich.

Die Frist

Die Klage muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids beim Sozialgericht eingehen (§ 87 SGG). Zuständig ist das Sozialgericht, in dessen Bezirk Sie wohnen (§ 57 SGG). Sie können die Klage schriftlich einreichen oder bei der Rechtsantragstelle des Gerichts zu Protokoll geben (§ 90 SGG).

Was hineingehört

Die Klage muss Kläger, Beklagte und den Gegenstand bezeichnen (§ 92 SGG), etwa so: „Ich klage gegen den Bescheid vom … in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom … und beantrage die Versorgung mit einem Elektrorollstuhl.“ Die Begründung kann nachgereicht werden. Das Gericht ermittelt den Sachverhalt selbst und holt bei Bedarf Gutachten ein.

Was es kostet

Für Versicherte und Menschen mit Behinderung ist das Verfahren vor den Sozialgerichten gerichtskostenfrei (§ 183 SGG). Einen Anwalt oder eine Anwältin brauchen Sie weder beim Sozialgericht noch beim Landessozialgericht (§ 73 SGG). Wer sich vertreten lassen möchte, kann bei geringem Einkommen Prozesskostenhilfe beantragen. Auch Sozialverbände wie VdK oder SoVD vertreten ihre Mitglieder.

Wie lange es dauert

Klagen vor den Sozialgerichten dauerten 2024 im Durchschnitt 17 Monate, bis zu einem Urteil im Durchschnitt rund 30 Monate. Wer dringend auf das Hilfsmittel angewiesen ist, prüft deshalb, ob ein Eilverfahren in Frage kommt.

Das Eilverfahren

Mit einem Antrag auf einstweilige Anordnung (§ 86b Abs. 2 SGG) kann das Gericht vorläufig entscheiden, wenn Ihnen ohne schnelle Hilfe wesentliche Nachteile drohen. Sie müssen glaubhaft machen, dass Ihr Anspruch wahrscheinlich besteht und die Sache eilig ist. Ärztliche Stellungnahmen belegen die Dringlichkeit.

Häufige Fragen

Stand: 29. September 2026 · REHAMED Redaktion.

Hinweis

Dieser Beitrag informiert allgemein. Medizinische Beratung und Rechtsberatung können wir nicht geben. Bei Fragen zu Ihrer Gesundheit hilft Ihre Arztpraxis, bei Rechtsfragen eine Anwaltskanzlei oder ein Sozialverband.

Wir beraten kostenlos zur Versorgung mit unseren Produkten, nicht zu den Themen der Beiträge.