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Lexikon · Versorgung & Kostenübernahme

Zuzahlung

Eigenanteil für Hilfsmittel: 10 Prozent des Preises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Kinder und Jugendliche unter 18 sind befreit.

Stand: 30. September 2026

Die Zuzahlung ist in § 33 Abs. 8 und § 61 SGB V geregelt. Ab der Belastungsgrenze ist eine Befreiung möglich.

Mehr in Zuzahlung, Mehrkosten, Eigenanteil.

Auch genanntEigenanteilSelbstbeteiligunggesetzliche Zuzahlung

Hinweis

Dieser Eintrag erklärt einen Begriff allgemein. Medizinische Beratung und Rechtsberatung können wir nicht geben.

Wir beraten kostenlos zur Versorgung mit unseren Produkten, nicht zu den Themen des Lexikons.

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