Zuzahlung
Eigenanteil für Hilfsmittel: 10 Prozent des Preises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Kinder und Jugendliche unter 18 sind befreit.
Stand: 30. September 2026
Im Detail
Die Zuzahlung ist in § 33 Abs. 8 und § 61 SGB V geregelt. Ab der Belastungsgrenze ist eine Befreiung möglich.
Mehr in Zuzahlung, Mehrkosten, Eigenanteil.
Auch genanntEigenanteilSelbstbeteiligunggesetzliche Zuzahlung
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