Schwerbehindertenausweis
Nachweis einer Schwerbehinderung ab einem Grad der Behinderung von 50. Merkzeichen im Ausweis öffnen Nachteilsausgleiche wie Freifahrt oder Parkerleichterungen.
Stand: 30. September 2026
Den Antrag stellen Sie beim Versorgungsamt und legen aktuelle Arztberichte bei. Der Grad der Behinderung wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 festgestellt. Wichtige Merkzeichen sind G, aG, B und H. Mit G, aG, H, Bl oder Gl und einer Wertmarke fahren Sie unentgeltlich im Nahverkehr (§ 228 SGB IX).
Mehr in Schwerbehindertenausweis: Merkzeichen und Nachteilsausgleiche.
Hinweis
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