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Lexikon · Alltag & Mobilität

Grad der Behinderung (GdB)

Maß für die Auswirkungen einer Behinderung auf die Teilhabe, in Zehnerschritten von 20 bis 100. Ab einem GdB von 50 gilt man als schwerbehindert.

Stand: 30. September 2026

Den GdB stellt das Versorgungsamt auf Antrag fest. Ab 50 gibt es den Schwerbehindertenausweis, der zusammen mit Merkzeichen den Zugang zu Nachteilsausgleichen öffnet.

Mehr in Schwerbehindertenausweis: Merkzeichen und Nachteilsausgleiche.

Auch genanntGdBSchwerbehinderungBehinderungsgradSchwerbehinderungsgrad

Hinweis

Dieser Eintrag erklärt einen Begriff allgemein. Medizinische Beratung und Rechtsberatung können wir nicht geben.

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