Grad der Behinderung (GdB)
Maß für die Auswirkungen einer Behinderung auf die Teilhabe, in Zehnerschritten von 20 bis 100. Ab einem GdB von 50 gilt man als schwerbehindert.
Stand: 30. September 2026
Im Detail
Den GdB stellt das Versorgungsamt auf Antrag fest. Ab 50 gibt es den Schwerbehindertenausweis, der zusammen mit Merkzeichen den Zugang zu Nachteilsausgleichen öffnet.
Mehr in Schwerbehindertenausweis: Merkzeichen und Nachteilsausgleiche.
Auch genanntGdBSchwerbehinderungBehinderungsgradSchwerbehinderungsgrad
Hinweis
Dieser Eintrag erklärt einen Begriff allgemein. Medizinische Beratung und Rechtsberatung können wir nicht geben.
Wir beraten kostenlos zur Versorgung mit unseren Produkten, nicht zu den Themen des Lexikons.