Pflegegeld
Monatliche Leistung der Pflegekasse ab Pflegegrad 2, wenn Angehörige oder andere ehrenamtlich Pflegende zu Hause pflegen. 2026 beträgt es zwischen 347 und 990 Euro.
Stand: 30. September 2026
Die Beträge 2026 (§ 37 SGB XI): Pflegegrad 2 347 Euro, Pflegegrad 3 599 Euro, Pflegegrad 4 800 Euro und Pflegegrad 5 990 Euro im Monat. Wer Pflegegeld bezieht, muss ab Pflegegrad 2 halbjährlich einen Beratungsbesuch abrufen. Bei Pflegegrad 4 und 5 ist das auf Wunsch auch vierteljährlich möglich (§ 37 Abs. 3 SGB XI). Während der Verhinderungspflege wird es bis zu acht Wochen zur Hälfte weitergezahlt.
Mehr in Leistungen der Pflegeversicherung 2026 im Überblick.
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