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Lexikon · Angehörige & Pflege

Pflegegeld

Monatliche Leistung der Pflegekasse ab Pflegegrad 2, wenn Angehörige oder andere ehrenamtlich Pflegende zu Hause pflegen. 2026 beträgt es zwischen 347 und 990 Euro.

Stand: 30. September 2026

Die Beträge 2026 (§ 37 SGB XI): Pflegegrad 2 347 Euro, Pflegegrad 3 599 Euro, Pflegegrad 4 800 Euro und Pflegegrad 5 990 Euro im Monat. Wer Pflegegeld bezieht, muss ab Pflegegrad 2 halbjährlich einen Beratungsbesuch abrufen. Bei Pflegegrad 4 und 5 ist das auf Wunsch auch vierteljährlich möglich (§ 37 Abs. 3 SGB XI). Während der Verhinderungspflege wird es bis zu acht Wochen zur Hälfte weitergezahlt.

Mehr in Leistungen der Pflegeversicherung 2026 im Überblick.

Auch genanntBeratungsbesuch§ 37 SGB XIPflegegeld für Angehörige

Hinweis

Dieser Eintrag erklärt einen Begriff allgemein. Medizinische Beratung und Rechtsberatung können wir nicht geben.

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