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Lexikon · Versorgung & Kostenübernahme

Medizinischer Dienst (MD)

Eigenständiger Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Er prüft im Auftrag der Kasse, ob ein Hilfsmittel notwendig ist, und begutachtet Pflegebedürftigkeit.

Stand: 30. September 2026

Der Medizinische Dienst, früher MDK, entscheidet nicht selbst, seine Einschätzung hat aber großes Gewicht. Die Begutachtung erfolgt nach Aktenlage oder bei einem Hausbesuch. Sie haben das Recht, das Gutachten einzusehen.

Mehr in Was prüft der Medizinische Dienst? und Pflegegrad beantragen.

Auch genanntMDMDKGutachterBegutachtungMedizinischer Dienst der Krankenversicherung

Hinweis

Dieser Eintrag erklärt einen Begriff allgemein. Medizinische Beratung und Rechtsberatung können wir nicht geben.

Wir beraten kostenlos zur Versorgung mit unseren Produkten, nicht zu den Themen des Lexikons.

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