Blauer Parkausweis
EU-Parkausweis, der das Parken auf Behindertenparkplätzen mit Rollstuhlsymbol erlaubt. Ihn erhalten Menschen mit den Merkzeichen aG, Bl oder TBl und vergleichbaren Einschränkungen.
Stand: 30. September 2026
Er gewährt weitere Parkerleichterungen nach der Straßenverkehrs-Ordnung und den örtlichen Regeln. Ausgestellt wird er von der Straßenverkehrsbehörde, je nach Ort vom Ordnungs- oder Bürgeramt. Legen Sie dort Ihren Schwerbehindertenausweis vor. Der orangefarbene Parkausweis gilt zwar ebenfalls bundesweit, berechtigt aber grundsätzlich nicht zum Parken auf Behindertenparkplätzen.
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