Was ist der blaue Parkausweis?
Der blaue EU-Parkausweis erlaubt das Parken auf Behindertenparkplätzen mit Rollstuhlsymbol und weitere Parkerleichterungen. Ihn erhalten Menschen mit den Merkzeichen aG, Bl oder TBl und Menschen mit vergleichbaren Einschränkungen.
Der blaue Parkausweis wird in der gesamten Europäischen Union anerkannt. Er liegt gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe und gilt für die berechtigte Person, egal ob sie selbst fährt oder gefahren wird.
Wer ihn bekommt
Berechtigt sind Menschen mit den Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert), Bl (blind) oder TBl (taubblind) sowie Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen. Einen Überblick über die Merkzeichen gibt Schwerbehindertenausweis.
Was er erlaubt
Mit dem blauen Parkausweis dürfen Sie auf Behindertenparkplätzen mit Rollstuhlsymbol parken. Hinzu kommen weitere Parkerleichterungen. Welche genau, regeln die Straßenverkehrs-Ordnung und die zugehörige Verwaltungsvorschrift.
Wo Sie ihn beantragen
Den Ausweis stellt die Straßenverkehrsbehörde aus, je nach Ort das Ordnungs- oder Bürgeramt. Legen Sie Ihren Schwerbehindertenausweis vor.
Der orangefarbene Parkausweis
Daneben gibt es einen bundesweit gültigen orangefarbenen Parkausweis für bestimmte Gruppen schwerbehinderter Menschen. Ihn bekommen zum Beispiel Menschen mit den Merkzeichen G und B und bestimmten Funktionsstörungen oder mit Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa und einem Grad der Behinderung von mindestens 60. Er erlaubt Parkerleichterungen, aber grundsätzlich nicht das Parken auf Behindertenparkplätzen.
Stand: 29. September 2026 · REHAMED Redaktion.
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