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Kurz erklärt

Müssen Eltern für den Rollstuhl ihres Kindes zuzahlen?

Die kurze Antwort

Nein. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der gesetzlichen Zuzahlung für Hilfsmittel befreit. Kosten können nur für Wunschausstattung entstehen, die über das Notwendige hinausgeht.

Stand: 27. September 2026

Illustration: Sparschwein mit Haken und Bauklotz

Die gesetzliche Zuzahlung für Hilfsmittel beträgt 10 Prozent, mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Sie gilt nur für Versicherte ab 18 Jahren (§ 33 Abs. 8 SGB V). Für Kinder und Jugendliche fällt sie nicht an.

Wann doch Kosten entstehen können

Wählen Sie eine Ausstattung, die über das medizinisch Notwendige hinausgeht, tragen Sie die Mehrkosten selbst. Das kann etwa eine besondere Lackierung sein, die nicht medizinisch begründet ist. Das Sanitätshaus muss Sie vorher über solche Mehrkosten informieren (§ 127 Abs. 5 SGB V). Mehr in Zuzahlung, Mehrkosten, Eigenanteil.

Stand: 27. September 2026 · REHAMED Redaktion.

Hinweis

Dieser Beitrag informiert allgemein. Medizinische Beratung und Rechtsberatung können wir nicht geben. Bei Fragen zu Ihrer Gesundheit hilft Ihre Arztpraxis, bei Rechtsfragen eine Anwaltskanzlei oder ein Sozialverband.

Wir beraten kostenlos zur Versorgung mit unseren Produkten, nicht zu den Themen der Beiträge.