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Kurz erklärt

Wer zahlt die Reparatur des Rollstuhls?

Die kurze Antwort

Ist der Rollstuhl ein Hilfsmittel der Krankenkasse, gehören notwendige Reparaturen zum Leistungsanspruch. Erster Ansprechpartner ist das Sanitätshaus, das Sie versorgt hat.

Stand: 29. September 2026

Illustration: Schraubenschlüssel auf Münzen und Schild

Zur Versorgung mit einem Hilfsmittel gehören auch die notwendige Änderung, Instandsetzung und Ersatzbeschaffung (§ 33 Abs. 1 SGB V). Die Einzelheiten regeln die Verträge zwischen Krankenkasse und Sanitätshaus.

So gehen Sie vor

  • Melden Sie den Schaden beim Sanitätshaus, das Sie versorgt hat.
  • Beschreiben Sie das Problem genau, am besten mit Fotos oder einem kurzen Video.
  • Das Sanitätshaus klärt die Kostenübernahme und organisiert die Reparatur.
  • Fragen Sie nach einem Ersatzgerät, wenn die Reparatur länger dauert.

Wenn ein anderer den Schaden verursacht hat

Hat jemand anderes den Rollstuhl beschädigt, etwa bei einem Unfall, kommt dessen Haftpflichtversicherung in Betracht. Sichern Sie Fotos, Namen und Kontaktdaten und informieren Sie Sanitätshaus und Krankenkasse. Bei Schäden durch einen eigenen Fahrfehler klären Sie früh mit dem Sanitätshaus, wer die Kosten trägt. Welche Versicherungen sinnvoll sind, steht in Versicherung für den Elektrorollstuhl.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Stand: 29. September 2026 · REHAMED Redaktion.

Hinweis

Dieser Beitrag informiert allgemein. Medizinische Beratung und Rechtsberatung können wir nicht geben. Bei Fragen zu Ihrer Gesundheit hilft Ihre Arztpraxis, bei Rechtsfragen eine Anwaltskanzlei oder ein Sozialverband.

Wir beraten kostenlos zur Versorgung mit unseren Produkten, nicht zu den Themen der Beiträge.