Versicherung für den Elektrorollstuhl: Haftpflicht, Kennzeichen, Schäden
Fährt der Elektrorollstuhl bauartbedingt schneller als 6 km/h, sind Kfz-Haftpflicht und Versicherungskennzeichen Pflicht. Für langsamere Rollstühle prüfen Sie, ob Ihre private Haftpflicht Krankenfahrstühle einschließt. Was bei Schäden gilt.
- Bis 6 km/h: keine Pflichtversicherung, private Haftpflicht prüfen.
- Über 6 km/h: Kfz-Haftpflicht mit Versicherungskennzeichen.
- Schäden am Kassen-Hilfsmittel sind nicht in jedem Fall abgedeckt.
- Eine Hilfsmittelversicherung kann Lücken schließen.
Rechtlich ist ein Elektrorollstuhl ein Krankenfahrstuhl, also ein Fahrzeug. Und wie bei jedem Fahrzeug kann etwas passieren: Sie streifen ein geparktes Auto, ein Fußgänger stürzt, der Rollstuhl wird beschädigt. Wer dann zahlt, hängt vor allem von der Geschwindigkeit ab.
Schneller als 6 km/h
Die Versicherungspflicht gilt für Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h (§ 1 und § 1a Pflichtversicherungsgesetz). Elektrorollstühle mit zum Beispiel 10 km/h brauchen deshalb eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung sind sie zwar zulassungsfrei, müssen aber ein Versicherungskennzeichen führen (§ 4 FZV). Das Kennzeichen bekommen Sie direkt beim Versicherer. Es gilt jeweils für ein Verkehrsjahr vom 1. März bis Ende Februar.
Bis 6 km/h
Für langsamere Rollstühle gibt es keine Versicherungspflicht. Trotzdem sollten Sie abgesichert sein, falls Sie jemandem einen Schaden zufügen. Ob Ihre private Haftpflichtversicherung nicht versicherungspflichtige Krankenfahrstühle einschließt, steht in den Versicherungsbedingungen. Prüfen Sie Ihre Police oder fragen Sie nach.
Schäden am eigenen Rollstuhl
Notwendige Reparaturen an einem Kassen-Hilfsmittel gehören zum Leistungsanspruch (§ 33 Abs. 1 SGB V). Bei Unfall, Diebstahl oder Fehlbedienung sollten Sie früh klären, wer die Kosten trägt. Hat jemand anderes den Schaden verursacht, kommt dessen Haftpflicht in Betracht. Für eigene Missgeschicke kann eine Hilfsmittel- oder Elektronikversicherung sinnvoll sein.
Wenn etwas passiert ist
- Sichern Sie Fotos und die Kontaktdaten von Beteiligten und Zeugen.
- Informieren Sie Ihr Sanitätshaus über Schäden am Rollstuhl.
- Melden Sie den Schaden zeitnah Ihrer Versicherung.
Mehr zu Geschwindigkeiten und Regeln in Wie schnell darf ein Elektrorollstuhl fahren?
Häufige Fragen
Stand: 29. September 2026 · REHAMED Redaktion.
Hinweis
Dieser Beitrag informiert allgemein. Medizinische Beratung und Rechtsberatung können wir nicht geben. Bei Fragen zu Ihrer Gesundheit hilft Ihre Arztpraxis, bei Rechtsfragen eine Anwaltskanzlei oder ein Sozialverband.
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