Wird bei fortschreitenden Erkrankungen vorausschauend versorgt?
Die Krankenkasse versorgt nach dem aktuellen Bedarf, muss aber auch einer drohenden Behinderung vorbeugen. Bei fortschreitenden Erkrankungen sollte der absehbare Verlauf deshalb ärztlich dokumentiert sein.
Bei Erkrankungen wie ALS, Muskeldystrophien oder fortschreitender MS verändert sich der Bedarf. Anträge brauchen aber Zeit. Wird erst versorgt, wenn der Bedarf eingetreten ist, kommt das Hilfsmittel bei einem schnellen Verlauf zu spät.
Was das Gesetz sagt
Die Krankenkasse übernimmt Hilfsmittel, die im Einzelfall erforderlich sind, um eine Behinderung auszugleichen, aber auch, um einer drohenden Behinderung vorzubeugen (§ 33 SGB V). Wie weit das bei absehbaren Veränderungen reicht, wird im Einzelfall entschieden.
Was Sie tun können
- Lassen Sie den zu erwartenden Verlauf ärztlich beschreiben, etwa von einer spezialisierten Ambulanz.
- Wählen Sie Hilfsmittel, die sich anpassen und erweitern lassen.
- Beantragen Sie frühzeitig und dokumentieren Sie Veränderungen.
- Melden Sie eine veränderte Situation sofort, damit Anpassungen schnell beantragt werden.
Wie lange Versorgungen dauern können, zeigt das Beispiel ALS.
Stand: 29. September 2026 · REHAMED Redaktion.
Hinweis
Dieser Beitrag informiert allgemein. Medizinische Beratung und Rechtsberatung können wir nicht geben. Bei Fragen zu Ihrer Gesundheit hilft Ihre Arztpraxis, bei Rechtsfragen eine Anwaltskanzlei oder ein Sozialverband.
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