Zum Inhalt springen
Kurz erklärt

Brauche ich einen Führerschein für den Elektrorollstuhl?

Die kurze Antwort

Nein. Elektrorollstühle gelten als motorisierte Krankenfahrstühle und dürfen ohne Führerschein gefahren werden, wenn sie höchstens 15 km/h fahren, leer höchstens 300 kg wiegen und höchstens 110 cm breit sind.

Stand: 27. September 2026

Illustration: Ausweiskarte mit Haken und Weg

Elektrorollstühle gelten rechtlich als motorisierte Krankenfahrstühle. Nach § 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung dürfen sie ohne Führerschein gefahren werden, wenn sie alle diese Merkmale erfüllen:

  • einsitzig und nach der Bauart für körperlich behinderte Menschen bestimmt
  • Elektroantrieb
  • Leermasse höchstens 300 kg, einschließlich Batterien, ohne Fahrer
  • zulässige Gesamtmasse höchstens 500 kg
  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit höchstens 15 km/h
  • Breite über alles höchstens 110 cm

Fehlt eines der Merkmale, gilt die Ausnahme nicht. Eine Mofa-Prüfbescheinigung brauchen Sie für einen solchen Krankenfahrstuhl nicht. Sie ist nach § 5 der Verordnung nur für Mofas und bestimmte Kleinkrafträder vorgeschrieben.

Über 6 km/h gelten weitere Regeln

Fährt Ihr Rollstuhl bauartbedingt schneller als 6 km/h, brauchen Sie eine Kfz-Haftpflicht mit Versicherungskennzeichen. Was dann noch dazugehört, steht in Versicherung für den Elektrorollstuhl.

Sicher fahren lernen

Auch ohne Führerschein sollten Sie das Fahren üben. Nutzen Sie die Einweisung bei der Übergabe und fahren Sie die ersten Male in ruhiger Umgebung. Die Verkehrsregeln fasst Unterwegs mit dem Elektrorollstuhl zusammen.

Stand: 27. September 2026 · REHAMED Redaktion.

Hinweis

Dieser Beitrag informiert allgemein. Medizinische Beratung und Rechtsberatung können wir nicht geben. Bei Fragen zu Ihrer Gesundheit hilft Ihre Arztpraxis, bei Rechtsfragen eine Anwaltskanzlei oder ein Sozialverband.

Wir beraten kostenlos zur Versorgung mit unseren Produkten, nicht zu den Themen der Beiträge.