Arbeit und Beruf: Unterstützung für den Arbeitsplatz
Für Berufstätige mit Behinderung gibt es eigene Leistungen: für den Arbeitsplatz, für Hilfsmittel, für Assistenz und für das Auto zur Arbeit. Wer zuständig ist und wie Sie die Leistungen beantragen.
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sollen den Arbeitsplatz sichern (§ 49 SGB IX).
- Zuständig sind je nach Lage Rentenversicherung, Agentur für Arbeit oder Unfallversicherung.
- Das Integrationsamt fördert Arbeitsplatzanpassungen und übernimmt Arbeitsassistenz.
- Für das Auto zur Arbeit gibt es die Kraftfahrzeughilfe.
Für Berufstätige im Rollstuhl gibt es eigene Leistungen, wenn Arbeitsplatz, Arbeitsweg oder einzelne Tätigkeiten angepasst werden müssen.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Diese Leistungen sollen die Erwerbsfähigkeit erhalten und die Teilhabe am Arbeitsleben dauerhaft sichern (§ 49 SGB IX). Dazu gehören etwa Hilfen zur Erhaltung des Arbeitsplatzes, Hilfsmittel und technische Arbeitshilfen, Kraftfahrzeughilfe und die Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz. Je nach Situation zahlt die Rentenversicherung, die Agentur für Arbeit oder, nach einem Arbeitsunfall, die Unfallversicherung.
Das Integrationsamt
Das Integrationsamt, in manchen Ländern Inklusionsamt genannt, unterstützt schwerbehinderte Beschäftigte und ihre Arbeitgeber mit begleitenden Hilfen im Arbeitsleben (§ 185 SGB IX). Es fördert zum Beispiel die behinderungsgerechte Einrichtung des Arbeitsplatzes und übernimmt die Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz. Arbeitgeber beraten die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (§ 185a SGB IX).
Das Auto für den Weg zur Arbeit
Wer auf ein Auto angewiesen ist, um zur Arbeit zu kommen, kann Leistungen nach der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung erhalten. Möglich sind Zuschüsse zur Beschaffung eines Fahrzeugs, die Übernahme der behinderungsbedingten Zusatzausstattung und Zuschüsse zum Führerschein. Wie der Rollstuhl sicher im Auto mitfährt, steht in Im Auto im Rollstuhl sitzen.
Rechte im Job
Schwerbehinderte Beschäftigte haben bei einer Fünftagewoche Anspruch auf fünf zusätzliche bezahlte Urlaubstage im Jahr (§ 208 SGB IX). Eine Kündigung durch den Arbeitgeber braucht die vorherige Zustimmung des Integrationsamts (§ 168 SGB IX). Ansprechpartnerin im Betrieb ist die Schwerbehindertenvertretung. Welche Merkzeichen es gibt, erklärt Schwerbehindertenausweis: Merkzeichen und Nachteilsausgleiche.
Rechtzeitig beantragen
Stellen Sie den Antrag, bevor Sie etwas anschaffen. Ist der Träger, bei dem der Antrag eingeht, nicht zuständig, muss er das innerhalb von zwei Wochen feststellen und den Antrag an den zuständigen Träger weiterleiten (§ 14 SGB IX).
Häufige Fragen
- § 49 SGB IX: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- § 185 SGB IX: Aufgaben des Integrationsamtes
- § 185a SGB IX: Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber
- § 208 SGB IX: Zusatzurlaub
- § 168 SGB IX: Erfordernis der Zustimmung
- § 14 SGB IX: Leistender Rehabilitationsträger
- Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV)
Stand: 29. September 2026 · REHAMED Redaktion.
Hinweis
Dieser Beitrag informiert allgemein. Medizinische Beratung und Rechtsberatung können wir nicht geben. Bei Fragen zu Ihrer Gesundheit hilft Ihre Arztpraxis, bei Rechtsfragen eine Anwaltskanzlei oder ein Sozialverband.
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