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Lexikon · Versorgung & Kostenübernahme

Widerspruch

Rechtsbehelf gegen einen Bescheid, etwa eine Ablehnung der Krankenkasse. Er muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe eingelegt werden.

Stand: 30. September 2026

Mit dem Widerspruch prüft die Kasse ihre Entscheidung noch einmal (§ 84 SGG). Ein kurzer Satz wahrt die Frist, die Begründung kann nachgereicht werden.

Mehr in Abgelehnt, was nun?

Auch genanntEinspruchAblehnungRechtsbehelfWiderspruchsverfahren

Hinweis

Dieser Eintrag erklärt einen Begriff allgemein. Medizinische Beratung und Rechtsberatung können wir nicht geben.

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