Widerspruch
Rechtsbehelf gegen einen Bescheid, etwa eine Ablehnung der Krankenkasse. Er muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe eingelegt werden.
Stand: 30. September 2026
Im Detail
Mit dem Widerspruch prüft die Kasse ihre Entscheidung noch einmal (§ 84 SGG). Ein kurzer Satz wahrt die Frist, die Begründung kann nachgereicht werden.
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Auch genanntEinspruchAblehnungRechtsbehelfWiderspruchsverfahren
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