Wartung
Regelmäßige Prüfung von Bremsen, Antrieb, Elektronik, Akkus und Verschleißteilen nach Herstellerangaben, beim RP1 PRO zum Beispiel einmal im Jahr, bei intensiver Nutzung alle sechs Monate.
Stand: 30. September 2026
Die Wartung erhält die Sicherheit, und manche Hersteller knüpfen ihre Garantie daran. Die Termine koordiniert das Sanitätshaus. Ist der Rollstuhl ein Hilfsmittel der Krankenkasse, gehören notwendige Wartungen, technische Kontrollen und Reparaturen zum Leistungsanspruch (§ 33 Abs. 1 SGB V). Im Alltag hilft ein kurzer Check vor der Fahrt: Akku, Licht, Reifen, Bremsen.
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Dieser Eintrag erklärt einen Begriff allgemein. Medizinische Beratung und Rechtsberatung können wir nicht geben.
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