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Lexikon · Technik, Akku & Pflege

Versicherungskennzeichen

Kennzeichen, das Elektrorollstühle mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h zusammen mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung brauchen.

Stand: 30. September 2026

Die Versicherungspflicht gilt für Fahrzeuge mit mehr als 6 km/h (§ 1 und § 1a PflVG). Elektrorollstühle sind zulassungsfrei, müssen dann aber ein Versicherungskennzeichen führen (§ 4 FZV). Das Kennzeichen erhalten Sie direkt bei einem Versicherer. Es gilt jeweils für ein Verkehrsjahr vom 1. März bis Ende Februar.

Mehr in Versicherung für den Elektrorollstuhl.

Auch genanntKennzeichenMofa-KennzeichenHaftpflichtMofakennzeichen

Hinweis

Dieser Eintrag erklärt einen Begriff allgemein. Medizinische Beratung und Rechtsberatung können wir nicht geben.

Wir beraten kostenlos zur Versorgung mit unseren Produkten, nicht zu den Themen des Lexikons.

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