Versicherungskennzeichen
Kennzeichen, das Elektrorollstühle mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h zusammen mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung brauchen.
Stand: 30. September 2026
Im Detail
Die Versicherungspflicht gilt für Fahrzeuge mit mehr als 6 km/h (§ 1 und § 1a PflVG). Elektrorollstühle sind zulassungsfrei, müssen dann aber ein Versicherungskennzeichen führen (§ 4 FZV). Das Kennzeichen erhalten Sie direkt bei einem Versicherer. Es gilt jeweils für ein Verkehrsjahr vom 1. März bis Ende Februar.
Auch genanntKennzeichenMofa-KennzeichenHaftpflichtMofakennzeichen
Hinweis
Dieser Eintrag erklärt einen Begriff allgemein. Medizinische Beratung und Rechtsberatung können wir nicht geben.
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