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Lexikon · Versorgung & Kostenübernahme

Nahbereich

Der Bereich rund um die Wohnung, in dem man die Wege des täglichen Lebens erledigt. Ihn selbstständig zu erreichen, gilt in der Rechtsprechung als Grundbedürfnis.

Stand: 30. September 2026

Der Begriff stammt aus der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum mittelbaren Behinderungsausgleich. Können Sie den Nahbereich nicht mehr aus eigener Kraft erschließen, kann das einen Anspruch auf einen Elektrorollstuhl begründen (BSG, Urteil vom 12.08.2009, B 3 KR 8/08 R). Maßgeblich sind die konkreten örtlichen Gegebenheiten Ihrer wesentlichen Alltagswege (BSG, Urteil vom 18.04.2024, B 3 KR 13/22 R), bestätigt und um Freizeitwege ergänzt im Juni 2026 (BSG, Urteil vom 18.06.2026, B 3 KR 2/25 R).

Mehr in Was bedeutet „Erschließung des Nahbereichs“?

Auch genanntErschließung des NahbereichsGrundbedürfnismittelbarer BehinderungsausgleichNahbereichserschließung

Hinweis

Dieser Eintrag erklärt einen Begriff allgemein. Medizinische Beratung und Rechtsberatung können wir nicht geben.

Wir beraten kostenlos zur Versorgung mit unseren Produkten, nicht zu den Themen des Lexikons.

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