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Kurz erklärt

Was bedeutet „Erschließung des Nahbereichs“?

Die kurze Antwort

Der Nahbereich ist das Umfeld der Wohnung, in dem Sie die Wege des täglichen Lebens erledigen. Ihn selbstständig zu erreichen, gilt nach der Rechtsprechung als Grundbedürfnis. Für die Kostenübernahme ist das ein zentraler Begriff.

Stand: 29. September 2026

Illustration: Haus in der Mitte eines gestrichelten Kreises mit Pins

Den Begriff werden Sie in Bescheiden und Gutachten lesen. Er stammt aus der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zu Hilfsmitteln.

Was dahintersteckt

Die Krankenkasse zahlt Hilfsmittel, die eine Behinderung ausgleichen. Kann ein Hilfsmittel die ausgefallene Funktion nicht direkt ersetzen, sondern nur ihre Folgen mildern, spricht man vom mittelbaren Behinderungsausgleich. Dann zahlt die Kasse, wenn es um ein allgemeines Grundbedürfnis des täglichen Lebens geht. Dazu zählt die Erschließung eines körperlichen Freiraums, also sich in der Wohnung und im Nahbereich bewegen zu können, etwa um einzukaufen oder zur Apotheke und Arztpraxis zu kommen.

Was das BSG entschieden hat

Können Sie den Nahbereich nicht mehr aus eigener Kraft erschließen, kann ein Anspruch auf einen Elektrorollstuhl bestehen (BSG, Urteil vom 12.08.2009, B 3 KR 8/08 R). 2024 hat das Gericht entschieden, dass sich der Nahbereich nach den konkreten örtlichen Gegebenheiten Ihrer wesentlichen Wege zur Versorgung und Gesunderhaltung richtet, auch wenn diese weiter reichen, als man üblicherweise zu Fuß geht. Außerdem hat es betont, dass Versicherte sich den Nahbereich möglichst mit ihren eigenen Restkräften erschließen können sollen, also körperlich aktiv (BSG, Urteil vom 18.04.2024, B 3 KR 13/22 R). Im Juni 2026 hat es das bestätigt und dabei auch Freizeitwege einbezogen (BSG, Urteil vom 18.06.2026, B 3 KR 2/25 R).

Was das für Ihren Antrag bedeutet

Beschreiben Sie, welche Wege im Nahbereich Sie ohne Elektrorollstuhl nicht oder nur mit fremder Hilfe schaffen, und wie Ihr Umfeld aussieht: Steigungen, Entfernungen, Bordsteine. Welche Ihrer Wege zum Nahbereich zählen, prüft die Krankenkasse im Einzelfall. Unabhängig beraten Sie dazu die EUTB und die Sozialverbände.

Stand: 29. September 2026 · REHAMED Redaktion.

Hinweis

Dieser Beitrag informiert allgemein. Medizinische Beratung und Rechtsberatung können wir nicht geben. Bei Fragen zu Ihrer Gesundheit hilft Ihre Arztpraxis, bei Rechtsfragen eine Anwaltskanzlei oder ein Sozialverband.

Wir beraten kostenlos zur Versorgung mit unseren Produkten, nicht zu den Themen der Beiträge.