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Lexikon · Alltag & Mobilität

Krankenfahrstuhl

Rechtlicher Begriff für Elektrorollstühle und ähnliche Fahrzeuge. Motorisierte Krankenfahrstühle bis 15 km/h, 300 kg Leermasse und 110 cm Breite sind fahrerlaubnisfrei.

Stand: 30. September 2026

Die Fahrerlaubnis-Verordnung (§ 4 FeV) nennt die Merkmale, die ein motorisierter Krankenfahrstuhl erfüllen muss, um ohne Führerschein gefahren werden zu dürfen. Auf Gehwegen gilt Schrittgeschwindigkeit (§ 24 StVO).

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Auch genanntmotorisierter KrankenfahrstuhlElektrorollstuhlKrankenfahrzeug

Hinweis

Dieser Eintrag erklärt einen Begriff allgemein. Medizinische Beratung und Rechtsberatung können wir nicht geben.

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