Kostenträger
Stelle, die die Kosten eines Hilfsmittels übernimmt. In erster Linie ist das die Krankenkasse, je nach Ursache und Zweck auch Unfallversicherung, Pflegekasse, Rentenversicherung oder Eingliederungshilfe.
Stand: 30. September 2026
Wer zuständig ist, hängt davon ab, wie die Behinderung entstanden ist und wofür Sie das Hilfsmittel brauchen. Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall zahlt die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse, für den Arbeitsplatz kommen andere Träger in Frage. Stellen Sie den Antrag im Zweifel trotzdem. Der Träger muss ihn innerhalb von zwei Wochen weiterleiten, wenn er nicht zuständig ist (§ 14 SGB IX).
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