Was ist das Persönliche Budget?
Mit dem Persönlichen Budget erhalten Menschen mit Behinderung Geld statt Sach- oder Dienstleistungen und organisieren ihre Unterstützung selbst. Auf das Budget besteht ein Rechtsanspruch.
Normalerweise bekommen Sie Leistungen zur Teilhabe als Sachleistung: Die Krankenkasse bezahlt den Rollstuhl direkt beim Sanitätshaus. Beim Persönlichen Budget erhalten Sie stattdessen in der Regel einen Geldbetrag, in begründeten Fällen Gutscheine, und entscheiden selbst, wie und bei wem Sie die Leistung einkaufen (§ 29 SGB IX).
Für wen es sich eignet
Das Budget passt, wenn Sie Assistenz, Hilfen und Hilfsmittel selbst organisieren möchten und dafür die nötige Unterstützung haben. Sind mehrere Träger beteiligt, lässt es sich auch trägerübergreifend beantragen.
Wie es funktioniert
Sie stellen einen Antrag beim zuständigen Träger. In einer Zielvereinbarung wird festgelegt, wofür das Budget verwendet wird und wie Sie die Verwendung nachweisen. Klären Sie bei Hilfsmitteln vorab, wie Wartung, Reparatur und Ersatz geregelt sind. Kostenlos und unabhängig berät dazu die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB).
Stand: 29. September 2026 · REHAMED Redaktion.
Hinweis
Dieser Beitrag informiert allgemein. Medizinische Beratung und Rechtsberatung können wir nicht geben. Bei Fragen zu Ihrer Gesundheit hilft Ihre Arztpraxis, bei Rechtsfragen eine Anwaltskanzlei oder ein Sozialverband.
Wir beraten kostenlos zur Versorgung mit unseren Produkten, nicht zu den Themen der Beiträge.