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Ratgeber

Fliegen mit dem Elektrorollstuhl: Rechte, Anmeldung, Akku

Mit dem Elektrorollstuhl zu fliegen, ist möglich, wenn die Vorbereitung stimmt. Welche Rechte Sie in der EU haben, was Sie anmelden müssen, welche Akku-Regeln 2026 gelten und was Sie bei Schäden tun.

Stand: 29. September 2026

Illustration: Flugzeug, Koffer und Akku mit Haken
Das Wichtigste in Kürze
  • In der EU sind die Hilfe am Flughafen und die Beförderung von Mobilitätshilfen kostenlos.
  • Melden Sie Hilfebedarf und Rollstuhl mindestens 48 Stunden vorher an.
  • Fest eingebaute Lithium-Akkus haben nach den IATA-Regeln keine feste Wattstunden-Grenze, ausgebaute höchstens 300 Wh.
  • Schäden sofort melden und spätestens nach sieben Tagen schriftlich anzeigen.

Der Elektrorollstuhl reist im Frachtraum, Sie sitzen in der Kabine. Dazwischen liegen Anmeldung, Check-in, Sicherheitskontrolle und Boarding. Wer Anmeldung, Akku und den Schutz des Rollstuhls vorher klärt, vermeidet Probleme am Flughafen.

Ihre Rechte in der EU

Die EU-Verordnung über die Rechte von Fluggästen mit Behinderung und eingeschränkter Mobilität (Nr. 1107/2006) sichert Ihnen auf Flughäfen in der EU kostenlose Hilfe, vom Ankunftspunkt am Flughafen bis zum Sitzplatz und zurück. Bis zu zwei Mobilitätshilfen je Person werden kostenlos befördert, elektrische Rollstühle nach Anmeldung. Verweigert werden darf die Beförderung nur aus Sicherheitsgründen oder wenn Flugzeug oder Türen zu klein sind.

Rechtzeitig anmelden

Melden Sie Hilfebedarf und Elektrorollstuhl mindestens 48 Stunden vor Abflug bei der Fluggesellschaft oder beim Reiseveranstalter an. Halten Sie das Datenblatt bereit: Maße, Gewicht, Akkutyp und Kapazität in Wattstunden. Fragen Sie nach, ob die Maschine den Rollstuhl aufnehmen kann. Kleine Flugzeuge haben enge Frachtluken.

Der Akku

Lithium-Ionen-Akkus in Mobilitätshilfen fallen unter die Gefahrgutregeln des Luftverkehrs. Nach der Anleitung des Airline-Verbands IATA für 2026 gilt vereinfacht:

  • Ist der Akku fest eingebaut und durch die Konstruktion geschützt, darf er im Rollstuhl bleiben. Eine feste Wattstunden-Grenze gibt es dann nicht.
  • Hat der eingebaute Akku mehr als 300 Wh, kann die Airline zusätzliche Maßnahmen verlangen, etwa eine feuerfeste Abdeckung, einen Ladestand von höchstens 25 Prozent oder den Ausbau.
  • Ausgebaute Akkus dürfen zusammen höchstens 300 Wh haben und reisen geschützt in der Kabine.
  • Ersatzakkus sind bis zusammen 300 Wh je Mobilitätshilfe erlaubt, ebenfalls nur in der Kabine.

Jede Fluggesellschaft hat ein eigenes Genehmigungsverfahren. Klären Sie die Mitnahme deshalb vorab. Mehr zu Akkutypen steht in Lithium, Gel oder AGM.

Den Rollstuhl schützen

  • Nehmen Sie abnehmbare Teile wie Sitzkissen, Joystick-Knauf oder Kopfstütze mit in die Kabine.
  • Fotografieren Sie den Rollstuhl vor der Abgabe von allen Seiten.
  • Befestigen Sie eine kurze Anleitung zum Schieben und zum Freilauf gut sichtbar am Rollstuhl.

Wenn etwas beschädigt ist

Prüfen Sie den Rollstuhl sofort nach der Rückgabe. Melden Sie Schäden noch am Flughafen und lassen Sie sich die Meldung bestätigen. Nach dem Montrealer Übereinkommen müssen Schäden an aufgegebenem Gepäck, zu dem auch der Rollstuhl zählt, spätestens sieben Tage nach Erhalt schriftlich bei der Fluggesellschaft angezeigt werden. Die Haftung ist auf 1.519 Sonderziehungsrechte je Fluggast begrenzt, je nach Kurs etwa 1.800 Euro. Ein Elektrorollstuhl kostet ein Mehrfaches dieses Betrags. Fragen Sie deshalb vor dem Flug nach den Haftungsregeln der Airline.

Häufige Fragen

Stand: 29. September 2026 · REHAMED Redaktion.

Hinweis

Dieser Beitrag informiert allgemein. Medizinische Beratung und Rechtsberatung können wir nicht geben. Bei Fragen zu Ihrer Gesundheit hilft Ihre Arztpraxis, bei Rechtsfragen eine Anwaltskanzlei oder ein Sozialverband.

Wir beraten kostenlos zur Versorgung mit unseren Produkten, nicht zu den Themen der Beiträge.